Norm: StGB §131
Rechtssatz: Für die Annahme der Qualifikation des § 131 StGB ist erforderlich, daß der Bedrohte die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben auch wahrgenommen hat, weil diese erst dadurch als Mittel zur Erhaltung der weggenommenen Beute wirksam werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 57/83 Entscheidungstext OGH 12.04.1983 9 Os 57/83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21-jährige Installateurhelfer Franz A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren räuberischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2, 131 erster Fall sowie § 15 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte bekämpft dieses Urteil in den Punkten A/2 und A/3 des Schuldspruchs mit einer auf die Z. 5 und 10 des ... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: Gewalt ist Anwendung physischer Kraft von einiger Schwere. Entscheidungstexte 9 Os 197/82 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 9 Os 197/82 11 Os 54/83 Entscheidungstext OGH 04.05.1983 11 Os 54/83 Vgl; Beisatz: Versetzen eines Stoßes, wodurch das Opfer das Gleichgewicht verliert. (T1) Veröff:... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1949 geborene (ehemalige) Pharmaberater Henryk A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach § 201 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht lastet ihm an, in Wien Personen weiblichen Geschlechts, nämlich Ende Oktober 1980 Gabriele E, Anfang November 1980 Marina C und am 25. Oktober 1980 Elisabeth D dadurch, daß er ihnen Getränke anbot, in die er vorher Tranquilizer vom Benzodiazepin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 31.Juli 1945 geborene Christine A und die am 8. Februar 1943 geborene Christine B des Verbrechens des teils (in drei Fällen) vollendeten, teils (in einem Fall) versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143; 15 StGB schuldig erkannt. Zum weiteren Anklagevorwurf wegen eines am 26.November 1980 versuchten Raubes erging ein Freispruch, der unangefochten blieb. Die Geschwornen hatten - jewei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 24.Juli 1957 geborene Reinhold B und der am 14. September 1941 geborene Alois A des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 4.Februar 1981 in Wien in Gesellschaft als Mittäter dem (Taxilenker) Heinz C unter Verwendung von Waffen mit Gewalt gegen seine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, nämlich dadurch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. November 1947 geborene Reisende Emil A des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 131 StGB schuldig erkannt; nach dem Inhalt des Schuldspruches hat er am 11. November 1976 in Wels fremde bewegliche Sachen, nämlich drei Stück Musikkassetten im Wert von ca 400 S Verfügungsberechtigten des Kaufhauses 'SUPER-POINT, Wels-Nord' mit dem Vorsatz weggenommen, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig ... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 D
Rechtssatz: Das Ergreifen einer Sache durch den Täter muss nicht zwangsläufig zum Gewahrsamsverlust des bisherigen Inhabers führen. Bleibt sie vorderhand nichtsdestoweniger noch in dessen tatsächlichem Machtbereich, so kann sie durchaus Objekt eines durch nachfolgende Gewalt oder (tatbestandsmäßige) Drohung begangenen Raubes sein. Entscheidungstexte 10 Os 192/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §131StGB §142
Rechtssatz: Die Äußerung "Hände hoch" auch des unbewaffneten Täters (hier: § 131 StGB) ist - je nach den Umständen (hier: Nachtzeit, Blendung mit Taschenlampe) - als Bedrohung mit einer Schußwaffe, also als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 168/80 Entscheidungstext OGH 11.12.1980 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Februar 1932 geborene Maurer Heinrich A unter anderem - und nur insoweit ficht er den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde an - des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 131 StGB. schuldig erkannt, weil er am 11.Februar 1980 in Salzburg dem Otto B durch Einbruch und Einsteigen Sachen im Gesamtwert von ca. 2.600 S, nämlich verschiedene Würste sowie Bargeld in der Höhe von ca. 250 S und ca. 200 DM, mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. September 1941 geborene Gerhard A des Verbrechens des schweren räuberischen Diebstahls nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 131, erster Fall, StGB, sowie des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 29. Jänner 1980 in Wien dem Johann B einen Bargeldbetrag von 6.000 S mit Bereicherungsvorsatz wegnahm, wobei er ihm bei Betretung auf frischer Tat zwei Faustschläge ins Gesi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.Juli 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Günter A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143, 1.Fall, StGB., des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs. 1 SGG., ferner des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB., des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB. sowie der Vergehen nach § 9 Abs. 1 Z. 1 und 2 SGG., und der am 27.April 1956 geborene Kraftfahrer Reinha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Mai 1934 geborene Glasschleifer Felix A des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 128 Abs. 1 Z. 4 und 131 StGB. schuldig erkannt, weil er in Wien fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert anderen mit dem Vorsatz weggenommen hat, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar 1.) am 5.September 1978 der Konsumfiliale B eine Flasche Weinbrand im Wert von 133,... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §131
Rechtssatz: Nötigt der im Besitz der Beute befindliche, auf frischer Tat ertappte Dieb nur zur Unterlassung seiner Anhaltung, verantwortet er § 127 StGB und § 105 StGB (nicht aber § 131 StGB). Entscheidungstexte 11 Os 96/79 Entscheidungstext OGH 31.07.1979 11 Os 96/79 Veröff: EvBl 1980/33 S 109 12 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1. Juni 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Walter (Erich) A abweichend von der auf Verbrechen des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 131 StGB und Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB lautenden Anklage des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er 1.) am 9. Oktober 1978 in Wien fremde beweglic... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: verlangt nicht, daß die Gewalt oder Drohung ausschließlich der Erhaltung der Beute diente. Entscheidungstexte 9 Os 73/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 9 Os 73/79 10 Os 40/84 Entscheidungstext OGH 11.04.1984 10 Os 40/84 Vgl auch; Veröff: SSt 55/13 = JBl 1985,53 (Anmerkung Burgstaller... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 3.August 1962 geborene Sabine A, die am 3. Juli 1962 geborene Karoline B und die am 22. April 1961 geborene Gabriele C der Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 und 4 StGB und der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB schuldig erkannt, weil sie (inhaltlich des Urteilsspruches) am 1. Juli 1978 in Wien A./ dadurch, daß sie den Erzieherinnen Rosemarie D und Eva E (nach vorheriger Verabr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. April 1963 geborene, jugendliche Angeklagte August A des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach § 127 Abs 1, 131 StGB schuldig erkannt, weil er am 13. Dezember 1977 in Wien eine Lederbrieftasche im Wert von 300 S Verfügungsberechtigten der Firma B mit dem Vorsatz weggenommen hatte, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und, bei dem Diebstahl auf frischer Tat betreten, Gewalt gegen die Verkäuferin Klara C an... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: 1.) Zur Abgrenzung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl. 2.) Das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" in § 131 StGB ist nicht verwirklicht, wenn der Bestohlene, dem die Brieftasche aus seiner Kleidung entwendet wird, nach dem Diebstahl bis zur Nötigungshandlung des Täters mit diesem zusammenbleibt, ohne den Diebstahl bemerkt zu haben. 3.) Der Umstand, daß der Dieb sich nach der unbemer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 1.3.1947 geborene, zuletzt den Beruf eines Stubenmädchens ausübende Grozda A der Vergehen des teils vollendeten und teils versuchten Diebstahls nach den § 127 Abs. 1 und 15 StGB sowie der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichtes nahm die Angeklagte am 17.4.1978 in der Filiale der Firma B in Wien 4., Johann Strauß-Gasse 24, in Diebstahlsabsicht... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 B
Rechtssatz: Für das Mittel der Gewalt genügt die Anwendung jener physischen Kraft, die nach den Umständen des jeweiligen Falles (hier: leichter Stoß gegen einen Alkoholisierten, der dadurch stürzt) geeignet ist, den im Gesetz umschriebenen Erfolg herbeizuführen. Entscheidungstexte 10 Os 75/75 Entscheidungstext OGH 07.06.1978 10 Os 75/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: Räuberischer Diebstahl, wenn die Gewalt zur Erhaltung der bereits weggenommenen, aber noch nicht in Sicherheit gebrachten Sache dient. Entscheidungstexte 12 Os 68/78 Entscheidungstext OGH 01.06.1978 12 Os 68/78 10 Os 188/78 Entscheidungstext OGH 24.01.1979 10 Os 188/78 Beisatz: Ein in einem Kaufhaus eing... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: Ob der Dieb die Gewalt als erster anwendet oder als Reaktion im Zuge einer Gegenwehr, ist unerheblich. Entscheidungstexte 10 Os 12/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1978 10 Os 12/78 Veröff: SSt 49/17 9 Os 73/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 9 Os 73/79 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 D
Rechtssatz: § 131 StGB setzt als Grunddelikt einen Diebstahl, somit Sachwegnahme mit Bereicherungsvorsatz (Gewahrsamsübergang vom Opfer auf den Täter) vor der Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Entscheidungstexte 12 Os 166/77 Entscheidungstext OGH 01.12.1977 12 Os 166/77 12 Os 11/80 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §131StGB §136
Rechtssatz: Wegnahme eines Fahrzeuges ohne Bereicherungsvorsatz und ohne Vorsatz, es unbefugt zu gebrauchen und anschließende Gewaltsübung gegen den Fahrzeughalter kann § 105 StGB begründen. Entscheidungstexte 12 Os 166/77 Entscheidungstext OGH 01.12.1977 12 Os 166/77 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 CStGB §201StGB §203
Rechtssatz: Die Imminenz einer Drohung ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beantworten. Entscheidungstexte 10 Os 141/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 10 Os 141/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093814 Dokumentnummer JJR_19771... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: Die am Diebstahl Beteiligten verantworten die nur von einem Täter angewandte Gewalt nur dann, wenn sie mit deren Anwendung - auch ohne vorherige Verabredung - einverstanden waren. Entscheidungstexte 11 Os 151/76 Entscheidungstext OGH 17.11.1976 11 Os 151/76 13 Os 20/85 Entscheidungstext OGH 07.03.1... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §105 A2StGB §131StGB §142 BStGB §201StGB §202StGB §269
Rechtssatz: Gewalt ist auch Verabreichung eine Betäubungsmittels (hier: betäubendes Getränk). Entscheidungstexte 13 Os 51/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 13 Os 51/76 9 Os 146/76 Entscheidungstext OGH 08.12.1976 9 Os 146/76 Implizite auch; Veröff: SSt 47/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §131StGB §142 D
Rechtssatz: Der (mit Gewalt unternommene) Raub unterscheidet sich vom Diebstahl dadurch, daß im Falle des Ersteren die Wegnahme der Sache unter gewaltsamer Brechung des Widerstandswillen des Angegriffenen durch Einsatz körperlicher Kraft des Täters erfolgt, beim Diebstahl demgegenüber ohne solche, zumal selbst im Falle des räuberischen Diebstahls die angewendete Gewalt nur dazu dient, sich im Besitz der (sc... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs1StGB §131
Rechtssatz: Körperverletzungen bei räuberischen Diebstahl, die nicht schwere Dauerfolgen oder den Tod eines Menschen zur Folge haben, sind nicht gesondert nach § 83 Abs 1 StGB zuzurechnen, sondern nur als Erschwerungsumstand im Rahmen des ersten Strafsatzes des § 131 StGB zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 Os 110/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975... mehr lesen...