Norm: StGB §131
Rechtssatz: Beim räuberischen Diebstahl kommt es nicht darauf an, ob der den Dieb auf frischer Tat Betretende tatsächlich Anstalten macht, sich wieder in den Besitz der ihm widerrechtlich entzogenen Sache zu setzen, oder der Täter bloß einem von ihm vermuteten, möglicherweise bevorstehenden Rückgewinnungsversuch des anderen vorbeugen will. Entscheidungstexte 13 Os 58/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: Die mit "Betretung auf dem Diebstahl" umschriebene Zeitspanne beginnt unmittelbar nach der Besitzergreifung durch den Dieb, erstreckt sich sodann auf die Zeit des Fortschaffens (Bergens) der Beute und endet unmittelbar vor dem Moment, in dem das Diebsgut in Sicherheit gebracht wird, also vor der materiellen Vollendung des Diebstahls. Entscheidungstexte 13 Os 159/73 ... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142StGB §201StGB §203
Rechtssatz: "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" setzt eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit voraus; bloße Androhung von Schlägen genügt nicht. Veröff: MDR 1975,367 (Dallinger) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0103884 D... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §131
Rechtssatz: Die von einem Dieb gegen Eigentümer oder Verfolger zwar nicht in der Absicht, sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten, wohl aber in jener, um jemanden zu zwingen, von seiner Abhaltung zur Strafverfolgung wegen dieser Tat abzulassen, vorgenommene Gewaltausübung ist als Erpressung im Sinne des § 98 lit a StG (Nötigung nach § 105 StGB) zu beurteilen (vgl auch EvBl 1962/332). Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §131
Rechtssatz: Unter "Betretung auf dem Diebstahl" im Sinne des § 174 I lit b StG ist auch das Betreten des Diebes beim Fortschaffen des gestohlenen Gutes, solange er es nicht in Sicherheit gebracht hat, zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Os 99/49 Entscheidungstext OGH 04.07.1949 1 Os 99/49 Veröff: SSt XX/89 12 Os 9/... mehr lesen...