Gründe: Gegen Günter F***** ist beim Landesgericht Linz zum AZ 17 Vr 124/97 ein Strafverfahren wegen "§§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 erster Strafsatz 2.Fall StGB" sowie nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB anhängig, zu welchem er sich seit 16.Jänner 1997 aus dem (nur mehr aktuellen) Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO in Haft befindet. Gegen Günter F***** ist beim Landesgericht Linz zum AZ 17 römisch fünf r 124/97 ein Strafverfahren we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das mehrere unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche (Urteilsfakten B bis F) und einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Edeltraud G***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, 148 erster Fall und 15 StGB schuldig erkannt (Punkt A). Mit dem angefochtenen Urteil, das mehrere unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche (Urteilsfakten B bis F)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Peter L***** und Josef W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 130 zweiter Satz StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Peter L***** und Josef W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins und 130 zweiter Satz StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Zeit zwische... mehr lesen...
Norm: StGB §130 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 130 StGB Verweisungen: Zur Gewerbsmäßigkeit siehe bei § 70 StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102608 Dokumentnummer JJR_19960917_OGH0002_000STG00130_9600000_001 mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130
Rechtssatz: Die Annahme der Qualifikation ist auch bei solchen Einzeltaten zulässig, bei denen der Wert der Beute unterhalb der Bagatellgrenze liegt, sofern nur das angestrebte Einkommen insgesamt diese Grenze übersteigt. Entscheidungstexte 14 Os 103/96 Entscheidungstext OGH 20.08.1996 14 Os 103/96 14 Os 24/03 ... mehr lesen...
Norm: StGB §130
Rechtssatz: Zur Anwendung des (hier aktuellen) zweiten Strafsatzes des § 130 StGB genügt es nicht, daß der Dieb aus der jeweiligen Verwertung der (aus qualifizierten Diebstählen erlangten) Diebsbeute eine fortlaufende Einnahmequelle erlangen wollte. Maßgeblich ist vielmehr die beabsichtigte Wiederholung der (qualifizierten) Begehungsform der Straftat (hier: Einbruchsdiebstahl). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §130 Satz2
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des zweiten Strafsatzes des § 130 StGB genügt es nicht, daß der an sich gewerbsmäßig handelnde Dieb nur ausnahmsweise und ohne Wiederholungsabsicht einen der in § 130 zweiter Satz StG angeführten qualifizierten Diebstähle begeht. Die Täterabsicht (§ 5 Abs 2 StGB) muß vielmehr auf die wiederkehrende Begehung von im Einzelfall für sich allein nach § 128 StGB oder § 129 StGB beschwerten Diebs... mehr lesen...
Norm: StGB §130StGB §278
Rechtssatz: Das Vergehen der Bandenbildung nach § 278 StGB wird durch vollendeten oder versuchten Bandendiebstahl nicht verdrängt. Entscheidungstexte 15 Os 33/94 Entscheidungstext OGH 05.05.1994 15 Os 33/94 11 Os 10/97 Entscheidungstext OGH 15.04.1997 11 Os 10/97 ... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130StGB §141 Abs1
Rechtssatz: Diebstähle einer Sonnenbrille, um damit ein "blaues Auge" zu verdecken, und von Lebensmitteln aus Hunger stehen - ähnlich wie ein Handeln aus Not oder zur Befriedigung eines Gelüstes - geradezu im Widerspruch zu der im § 70 StGB normierten gewerbsmäßigen Absicht. Entscheidungstexte 12 Os 118/92 Entscheidungstext OGH 12.11.1992 12 ... mehr lesen...
Norm: StGB §130
Rechtssatz: Die Begehung von Diebstählen aus einem bestimmten Anlaß, insbesondere zum konstatierten Zweck der Beschaffung von Weihnachtsgeschenken, reicht zur Herstellung der Qualifikation nach § 130, erster Fall, StGB allein nicht aus. Entscheidungstexte 11 Os 48/92 Entscheidungstext OGH 02.06.1992 11 Os 48/92 11 Os ... mehr lesen...
Gründe: Der ***** 1948 geborene Josef S***** wurde (wie der Mitangeklagte Franz H*****, der das Urteil unbekämpft ließ) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 130, "letzter Fall", (gemeint: vierter Qualifikationsfall, höherer Strafsatz, 14 Os 103/90; 15 Os 60/91) und 15 StGB (I) und des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch eines weiteren Mitangeklagten enthaltenden) Urteil wurden die jugoslawischen Staatsangehörigen Scepan J*****, geb. am 17.Juli 1948, und Milan P*****, geb. am 27.August 1953, sowie die deutsche Staatsangehörige Karin P*****, geb. am 4.Mai 1944, zu I./ des Urteilssatzes des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, Scepan J***** und Karin P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard B***** des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 15, 146, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.November 1990 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des getäuschten Gastwirtes Christian G***** unrechtmäßig zu bereichern, gewerbsmäßig den Genannten durch Täuschung über Tatsachen, nämlich Vortäuschen des ordnungsgemäßen Betreibens eines Geldspielautomaten (Automatenspiele) mit 5 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 22.April 1991, GZ 1 c Vr 953/91-26, wurde Philippe Jean Andre B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 130 erster und dritter Fall sowie 15 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem zweiten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von einem Jahr verurteilt. Die vom Angeklagten gegen dieses ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ***** 1941 geborene Stefan W***** des Verbrechens des "schweren gewerbsmäßigen" Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er mit Bereicherungsvorsatz in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung von Betrügereien eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachstehend angeführte Personen ... mehr lesen...
Norm: StGB §130
Rechtssatz: Auch ein am Tatort nicht anwesender, aber die Tatausführung unterstützender (§ 12, 3.Fall, StGB) Tatbeteiligter, ohne bei der Sachwegnahme selbst mitzuwirken, haftet als Täter nach dem § 130, 2. Fall, StGB. Entscheidungstexte 11 Os 95/91 Entscheidungstext OGH 24.09.1991 11 Os 95/91 14 Os 101/97 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Schuldsprüche der am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligten Mitangeklagten Sahit Z***** und Adem V*****, sowie einen Sahit Z***** betreffenden Freispruch enthält, wurde der am 30.März 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Aydin Z***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren (gemeint: des schweren, gewerbsmäßigen), räuberischen und bandenmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, ... mehr lesen...
Norm: StGB §130
Rechtssatz: Die für die Qualifikation des § 130 StGB vorausgesetzte Absicht hat mit der Geschicklichkeit der Tatausführung an sich nichts zu tun. Entscheidungstexte 14 Os 78/91 Entscheidungstext OGH 03.09.1991 14 Os 78/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094291 D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.Dezember 1964 geborene Johann K***** zu I./1/ des Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 und 2 SGG und zu I./2/ des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 SGG schuldig erkannt. Nach dem allein angefochtenen Punkt I./1/ des Schuldspruchs setzte er in Wien in der Zeit von August 1988 bis August 1990 den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge gewerbsmäßig in Verkehr, indem er mindestens fünf Kilogramm Haschisch dem gesonde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 8.August 1969 geborene Reinhold Silvio S***** der Verbrechen (zu A/1) des Mordes nach § 75 StGB und (zu A/2) des schweren Raubes nach §§ 142 (zu ergänzen: Abs. 1), 143 zweiter Fall StGB sowie (zu A/3) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 2 WaffenG, der am 15.Juni 1970 geborene Oliver D***** hingegen abweichend von der auch bei ihm auf die beiden oben genannten Verbrechen - als Beteiligter na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28.März 1934 geborene Konsulent Helmut B***** und der am 9.August 1934 geborene Dr. Ernst S***** schuldig erkannt, und zwar B***** zu A/ (die Unterteilung 1/ ist überflüssig) a/ bis f/ des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB, Dr. S***** zu B/ desselben Verbrechens als Beteiligter nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. Dem Inhalt des Schuldspruches nach habe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 6.Juni 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Lachner, Dr. Kuch und Dr. Hager als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Springer als Schriftführer, in der Strafsache gegen Milan K***** wegen des Verbrechens des versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 17.April 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hörburger, Dr. Kuch, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Sauer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Rosemarie H***** wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §130StGB §148
Rechtssatz: Für die Annahme gewerbsmäßiger Tatbegehung genügt es, daß der Täter sich eine nicht als unbedeutend zu vernachlässigende kriminelle Einnahme zu verschaffen beabsichtigt (so schon 11 Os 32/90). Entscheidungstexte 16 Os 44/90 Entscheidungstext OGH 25.01.1991 16 Os 44/90 Veröff: EvBl 1991/103 S 448 ... mehr lesen...