Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Abgrenzungsmerkmale des Einsteigens: 1. Veränderung der gewöhnlichen Körperhaltung, 2. Benützung einer nicht zum ordnungsmäßigen Betreten bestimmten Öffnung (sofern der Täter überhaupt eine Öffnung benützt). Entscheidungstexte 9 Os 101/75 Entscheidungstext OGH 30.09.1976 9 Os 101/75 10 Os 166/76 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: "Einsteigen" in § 174 I lit d StG und "einsteigt" in § 129 Z 1 StGB sind idente Begriffe. Entscheidungstexte 9 Os 101/75 Entscheidungstext OGH 30.09.1976 9 Os 101/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093853 Dokumentnummer JJR_19760930_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Besteigen einer Einfriedung (zB) eines Lagerplatzes, ohne fremden Boden zu betreten, fällt unter den Begriff des Einsteigens. Entscheidungstexte 9 Os 101/75 Entscheidungstext OGH 30.09.1976 9 Os 101/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093904 Doku... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: "Einsteigen" ist das Benützen einer zum Zutritt nicht bestimmten Öffnung, die ein normales Eintreten nicht gestattet, sodaß es zum Hindurchgelangen einer gewissen Anstrengung oder doch einer nicht ganz unerheblichen Veränderung der Körperhaltung bedarf. Entscheidungstexte 11 Os 84/76 Entscheidungstext OGH 02.09.1976 11 Os 84/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: "Einsteigen" ist das Benützen einer zum Zutritt nicht bestimmten Öffnung, die ein normales Eintreten nicht gestattet, sodaß es zum Hindurchgelangen einer gewissen Anstrengung oder doch einer nicht ganz unerheblichen Veränderung der Körperhaltung bedarf. Entscheidungstexte 11 Os 84/76 Entscheidungstext OGH 02.09.1976 11 Os 84/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Die im § 129 Z 3 StGB umschriebene Überwindung einer Sperrvorrichtung betrifft nur die Beseitigung der Sicherung von was immer für Gegenständen durch Schlösser, Ketten und der gleichen. Entscheidungstexte 9 Os 27/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 9 Os 27/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/212 12 Os 104/77 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z3
Rechtssatz: Das gewaltsame Eindringen in einen Raum ist ausschließlich in der Z 1 des § 129 StGB normiert, die Überwindung einer einen Raum sichernden Sperrvorrichtung kann nicht der Z 3 des § 129 StGB untergeordnet werden. Entscheidungstexte 9 Os 27/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 9 Os 27/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/212 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129
Rechtssatz: Das Hindernis muß vor der Sachwegnahme überwunden werden. Entscheidungstexte 9 Os 27/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 9 Os 27/76 13 Os 197/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 13 Os 197/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Die im § 129 Z 3 StGB umschriebene Überwindung einer Sperrvorrichtung betrifft nur die Beseitigung der Sicherung von was immer für Gegenständen durch Schlösser, Ketten und der gleichen. Entscheidungstexte 9 Os 27/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 9 Os 27/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/212 12 Os 104/77 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z3
Rechtssatz: Das gewaltsame Eindringen in einen Raum ist ausschließlich in der Z 1 des § 129 StGB normiert, die Überwindung einer einen Raum sichernden Sperrvorrichtung kann nicht der Z 3 des § 129 StGB untergeordnet werden. Entscheidungstexte 9 Os 27/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 9 Os 27/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/212 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z3
Rechtssatz: Das gewaltsame Eindringen in einen Raum ist ausschließlich in der Z 1 des § 129 StGB normiert, die Überwindung einer einen Raum sichernden Sperrvorrichtung kann nicht der Z 3 des § 129 StGB untergeordnet werden. Entscheidungstexte 9 Os 27/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 9 Os 27/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/212 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Eindringen mit einem aus einem vom Berechtigten geschaffenen Versteck (erlaubnislos und daher widerrechtlich) entnommenen Schlüssel in eine Gartenhütte erfüllt § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 16/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 13 Os 16/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Eindringen mit einem aus einem vom Berechtigten geschaffenen Versteck (erlaubnislos und daher widerrechtlich) entnommenen Schlüssel in eine Gartenhütte erfüllt § 129 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 16/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 13 Os 16/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §125StGB §129StGB §167
Rechtssatz: Tätige Reue beim Einbruchsdiebstahl läßt die Strafbarkeit der durch den EB konsumierten Sachbeschädigung nicht aufleben. Entscheidungstexte 12 Os 26/76 Entscheidungstext OGH 05.04.1976 12 Os 26/76 Veröff: SSt 47/20 = EvBl 1976/268 S 613 12 Os 180/79 Entscheidungstext OGH 24.01.... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Richtet sich der diebische Angriff gegen ein in einem Behältnis verwahrtes Gut, dann kann eine allfällige Überwindung des sich dergestalt dem Zugriff entgegenstellenden Hindernisses als Qualifikationsproblem ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des § 129 Z 2 StGB geprüft werden. Die Bestimmung des § 129 Z 3 StGB bezieht sich dagegen auf adäquate Manipulationen an Sperrvorrichtungen, die anderen Objek... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: "Aufbrechen" im Sinne des § 129 Z 2 StGB bedeutet, daß sich der Täter mit Gewalt - "Öffnen" im Sinne dieser Gesetzesstelle, daß er sich ohne Gewalt, aber mit Hilfe eines der im § 129 Z 1 StGB genannten Mittel - die Möglichkeit verschafft, sich des bis dahin seinem unmittelbaren Zugriff entzogenen Inhaltes eines Behältnisses zu bemächtigen. Entscheidungstexte 12 O... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Richtet sich der diebische Angriff gegen ein in einem Behältnis verwahrtes Gut, dann kann eine allfällige Überwindung des sich dergestalt dem Zugriff entgegenstellenden Hindernisses als Qualifikationsproblem ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des § 129 Z 2 StGB geprüft werden. Die Bestimmung des § 129 Z 3 StGB bezieht sich dagegen auf adäquate Manipulationen an Sperrvorrichtungen, die anderen Objek... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Richtet sich der diebische Angriff gegen ein in einem Behältnis verwahrtes Gut, dann kann eine allfällige Überwindung des sich dergestalt dem Zugriff entgegenstellenden Hindernisses als Qualifikationsproblem ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des § 129 Z 2 StGB geprüft werden. Die Bestimmung des § 129 Z 3 StGB bezieht sich dagegen auf adäquate Manipulationen an Sperrvorrichtungen, die anderen Objek... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: "Aufbrechen" im Sinne des § 129 Z 2 StGB bedeutet, daß sich der Täter mit Gewalt - "Öffnen" im Sinne dieser Gesetzesstelle, daß er sich ohne Gewalt, aber mit Hilfe eines der im § 129 Z 1 StGB genannten Mittel - die Möglichkeit verschafft, sich des bis dahin seinem unmittelbaren Zugriff entzogenen Inhaltes eines Behältnisses zu bemächtigen. Entscheidungstexte 12 O... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Verschaffen des Werkzeugs für nicht näher bekannte Einbrüche ist nicht strafbare Beteiligung; denn der Vorsatz jedes Beteiligten muß auf eine individuell bestimmte und vorgestellte (Haupttat) Tat gerichtet sein. Entscheidungstexte 9 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 03.03.1976 9 Os 79/75 Veröff: JBl 1977,46 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Verschaffen des Werkzeugs für nicht näher bekannte Einbrüche ist nicht strafbare Beteiligung; denn der Vorsatz jedes Beteiligten muß auf eine individuell bestimmte und vorgestellte (Haupttat) Tat gerichtet sein. Entscheidungstexte 9 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 03.03.1976 9 Os 79/75 Veröff: JBl 1977,46 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Verschaffen des Werkzeugs für nicht näher bekannte Einbrüche ist nicht strafbare Beteiligung; denn der Vorsatz jedes Beteiligten muß auf eine individuell bestimmte und vorgestellte (Haupttat) Tat gerichtet sein. Entscheidungstexte 9 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 03.03.1976 9 Os 79/75 Veröff: JBl 1977,46 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Verschaffen des Werkzeugs für nicht näher bekannte Einbrüche ist nicht strafbare Beteiligung; denn der Vorsatz jedes Beteiligten muß auf eine individuell bestimmte und vorgestellte (Haupttat) Tat gerichtet sein. Entscheidungstexte 9 Os 79/75 Entscheidungstext OGH 03.03.1976 9 Os 79/75 Veröff: JBl 1977,46 = RZ 1... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §125StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl und Sachbeschädigung können konkurrieren, falls der Täter anläßlich der Ausführung einer Diebstahlstat (nicht gestohlene) Gegenstände vorsätzlich zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, dies jedoch nur dann, wenn die Sachbeschädigung nicht schon - wie im § 129 Z 1 - 3 StGB - als natürliche Begleiterscheinung des Diebstahls in der g... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §125StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl und Sachbeschädigung können konkurrieren, falls der Täter anläßlich der Ausführung einer Diebstahlstat (nicht gestohlene) Gegenstände vorsätzlich zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, dies jedoch nur dann, wenn die Sachbeschädigung nicht schon - wie im § 129 Z 1 - 3 StGB - als natürliche Begleiterscheinung des Diebstahls in der g... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §125StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl und Sachbeschädigung können konkurrieren, falls der Täter anläßlich der Ausführung einer Diebstahlstat (nicht gestohlene) Gegenstände vorsätzlich zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, dies jedoch nur dann, wenn die Sachbeschädigung nicht schon - wie im § 129 Z 1 - 3 StGB - als natürliche Begleiterscheinung des Diebstahls in der g... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §125StGB §127 FStGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Diebstahl und Sachbeschädigung können konkurrieren, falls der Täter anläßlich der Ausführung einer Diebstahlstat (nicht gestohlene) Gegenstände vorsätzlich zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, dies jedoch nur dann, wenn die Sachbeschädigung nicht schon - wie im § 129 Z 1 - 3 StGB - als natürliche Begleiterscheinung des Diebstahls in der g... mehr lesen...
Der Beklagte betreibt in Z die Pension V. Im März 1972 stieg der Kläger in dieser Pension als Urlaubsgast ab. Er fragte die in der Pension anwesende Hotelsekretärin Herta K, ob Wertsachen zur Aufbewahrung übergeben werden könnten, worauf diese antwortete, hiefür sei ein Safe vorhanden. Hierauf übergab ihr der Kläger seine Aktentasche, in der sich Bargeld und Dokumente befanden, zur Aufbewahrung. Hiebei erwähnte er jedoch nicht, daß sich in der Tasche Bargeldbeträge befinden. Die Hotel... mehr lesen...
Norm: ABGB §970StGB §129
Rechtssatz: Die Haftung des Wirtes nach § 970 ABGB wird nicht durch jede Qualifikation eines erfoglten Diebstahls als Einbruchdiebstahl ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn der Täter durch Einbruch in das Haus gelangt oder sich den Eintritt durch Gewalt erzwingt. Entscheidungstexte 7 Ob 263/75 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 263/75 Veröff: Ev... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §105StGB §129 Z4
Rechtssatz: Wird ein Dieb betreten, bevor er eine fremde Sache wegnehmen konnte, und bewaffnet er sich erst nach diesem Fehlerfolg, ist die Qualifikation des Diebstahls nach § 129 Z 4 StGB nicht gegeben, sondern hat er allenfalls den Tatbestand der Nötigung nach § 105 StGB verwirklicht. Entscheidungstexte 11 Os 136/75 Entscheidungstext OGH 21.01.... mehr lesen...