- 11 Os 84/76
Entscheidungstext OGH 02.09.1976 11 Os 84/76
- 9 Os 101/75
Ähnlich
- 10 Os 166/76
Entscheidungstext OGH 14.12.1976 10 Os 166/76
Beisatz: Das Übersteigen (Überspringen) eines ein Meter hohen Zaunes fällt nicht darunter. (T1)
- 13 Os 103/78
- 12 Os 188/78
- 10 Os 3/79
Ähnlich; Beisatz: Das Übersteigen einer 1,50 Meter hohen Einfriedung entspricht dem "Einsteigen". (T2)
- 10 Os 68/80
Beisatz: Hier: Unregelmäßige, durch spitze Glasreste verengte ca ein Meter große Öffnung in der Glasscheibe einer Eingangstüre. (T3)
- 9 Os 21/81
- 12 Os 121/81
Vgl; Beisatz: Einsteigen setzt die - eine gewisse Anstrengung und wesentliche Veränderung der gewöhnlichen Körperhaltung erfordernde - Überwindung eines ins Gewicht fallenden Hindernisses voraus. (T4) Beis wie T1
- 9 Os 191/81
Beisatz: Allenfalls unter Verwendung von hiefür nicht vorgesehenen Hilfsmittel (Leiter). Hier: Einsteigen durch 1,7 Meter über dem Erdboden gelegenes Fenster über einen "stufenförmig" angelegten Ziegelstapel. (T5)
- 14 Os 117/88
Entscheidungstext OGH 07.09.1988 14 Os 117/88
Vgl auch
- 14 Os 144/88
Entscheidungstext OGH 28.09.1988 14 Os 144/88
Vgl auch; Beisatz: Ohne daß es vorliegend auf die exakten Fenstermaße oder den genauen - hier etwa 1 Meter betragenden - Abstand der Unterkante vom Bodenniveau ankommt. (T6)
- 12 Os 7/90
Vgl auch; Beisatz: Einsteigen durch ein offenes, 1,5 Meter über dem Erdboden beginnendes Fenster. (T7)
- 12 Os 79/90
Beisatz: Hier: Einsteigen in ein Kombifahrzeug durch dessen (unversperrte) Heckklappe. (T8)
- 14 Os 7/92
Beisatz: Ohne daß damit ein "Einkriechen oder Hindurchzwängen" verbunden sein muß; Klettern durch ein ebenerdiges Fenster ist "Einsteigen". (T9)
- 11 Os 58/92
Entscheidungstext OGH 30.06.1992 11 Os 58/92
Beis wie T8; Beisatz: Auch dann, wenn dadurch zunächst die Verriegelung der Autotüren gelöst und anschließend die Diebsbeute durch die sodann unversperrten Türen an sich genommen wurde. (T10)
- 15 Os 128/93
Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 128/93
Vgl auch; Beisatz: Einsteigen in gebückter Körperhaltung durch ein ca 30 x 100 Zentimeter großes Loch im Türblatt einer Wohnungstür. (T11)
- 12 Os 164/95
Vgl auch; Beisatz: Fensteröffnung, gleichviel ob verschlossen oder unverriegelt. (T12)
- 12 Os 9/13k
Entscheidungstext OGH 07.03.2013 12 Os 9/13k
Auch
- 14 Os 137/15a
Entscheidungstext OGH 08.03.2016 14 Os 137/15a
Auch; Beisatz: Der Zutritt zu einem Fahrzeug durch eine vom Täter geöffnete, unversperrte Seitentür ist kein „Einsteigen“, weil sie – anders als die Heckklappe eines PKW - gerade dazu bestimmt ist, den Innenraum des Fahrzeugs (wenn auch allenfalls zum Zweck der Beladung) zu betreten. (T13)