Norm
StGB §12 BcRechtssatz
Verschaffen des Werkzeugs für nicht näher bekannte Einbrüche ist nicht strafbare Beteiligung; denn der Vorsatz jedes Beteiligten muß auf eine individuell bestimmte und vorgestellte (Haupttat) Tat gerichtet sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090305Dokumentnummer
JJR_19760303_OGH0002_0090OS00079_7500000_001