Norm: StGB §129 Z2
Rechtssatz: Die Umgehung der Schutzfunktion eines Behältnisses gegen unbefugte Wegnahme seines Inhalts auf andere Weise als in § 129 Z 2 StGB genannt, wird durch diese Strafbestimmung nicht erfaßt (hier: Herausangeln aus der Öffnung eines Behältnisses). Entscheidungstexte 9 Os 107/77 Entscheidungstext OGH 09.08.1977 9 Os 107/77 Veröff: ÖJZ-LSK 1977/294 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Eine Bauhütte ist als Gebäude im Sinn des § 129 Z 1 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Os 84/77 Entscheidungstext OGH 27.07.1977 10 Os 84/77 13 Os 148/80 Entscheidungstext OGH 23.10.1980 13 Os 148/80 Vgl; Beisatz: Hier: Schießstand (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Eine Bauhütte ist als Gebäude im Sinn des § 129 Z 1 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Os 84/77 Entscheidungstext OGH 27.07.1977 10 Os 84/77 13 Os 148/80 Entscheidungstext OGH 23.10.1980 13 Os 148/80 Vgl; Beisatz: Hier: Schießstand (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Widerrechtlich erlangt ist ein Schlüssel ua dann, wenn er vom Täter in einem Versteck gefunden wurde, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Schlüssel gut oder schlecht versteckt war und ob sodann der gefundene Originalschlüssel oder ein darnach nachgemachter Schlüssel verwendet wird. Entscheidungstexte 10 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 20.07.1977 10 Os 44... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Die eigenmächtige Ansichnahme eines versteckten Schlüssels ist auch dann widerrechtlich, wenn der Täter das Versteck kennt und der Bestohlene dies weiß, aber den Täter im konkreten Fall nicht zur Benützung ermächtigt. Entscheidungstexte 10 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 20.07.1977 10 Os 44/77 Veröff: SSt 48/56 1... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Öffnen eines Schlosses durch den Dieb mit dem zum Schloß gehörigen Schlüssel ist nur dann nicht dem § 129 StGB zu unterstellen, wenn der Schlüssel dem Täter zur Verfügung gestellt oder in ein besonderes Nahverhältnis zum Schloß gebracht wurde. Entscheidungstexte 10 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 20.07.1977 10 Os 44/77 Veröff: SSt 48/56 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Widerrechtlich erlangt ist ein Schlüssel ua dann, wenn er vom Täter in einem Versteck gefunden wurde, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Schlüssel gut oder schlecht versteckt war und ob sodann der gefundene Originalschlüssel oder ein darnach nachgemachter Schlüssel verwendet wird. Entscheidungstexte 10 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 20.07.1977 10 Os 44... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Die eigenmächtige Ansichnahme eines versteckten Schlüssels ist auch dann widerrechtlich, wenn der Täter das Versteck kennt und der Bestohlene dies weiß, aber den Täter im konkreten Fall nicht zur Benützung ermächtigt. Entscheidungstexte 10 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 20.07.1977 10 Os 44/77 Veröff: SSt 48/56 1... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Das Öffnen eines Schlosses durch den Dieb mit dem zum Schloß gehörigen Schlüssel ist nur dann nicht dem § 129 StGB zu unterstellen, wenn der Schlüssel dem Täter zur Verfügung gestellt oder in ein besonderes Nahverhältnis zum Schloß gebracht wurde. Entscheidungstexte 10 Os 44/77 Entscheidungstext OGH 20.07.1977 10 Os 44/77 Veröff: SSt 48/56 ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z13StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Neben dem im § 34 Z 13 StGB als Milderungsgrund ausdrücklich angeführten Umstand, daß es beim Versuch geblieben ist, kann bei einem nach § 129 Z 1 - 3 StGB qualifizierten Diebstahlsversuch dem Umstand, daß bei der Tat ein Schaden nicht entstanden ist, zusätzliche mildernde Wirkung zugebilligt werden, zumal bei solchen Delikten eine - mitunter beträchtliche - Schadenszufügung vor... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z13StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Neben dem im § 34 Z 13 StGB als Milderungsgrund ausdrücklich angeführten Umstand, daß es beim Versuch geblieben ist, kann bei einem nach § 129 Z 1 - 3 StGB qualifizierten Diebstahlsversuch dem Umstand, daß bei der Tat ein Schaden nicht entstanden ist, zusätzliche mildernde Wirkung zugebilligt werden, zumal bei solchen Delikten eine - mitunter beträchtliche - Schadenszufügung vor... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z13StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Neben dem im § 34 Z 13 StGB als Milderungsgrund ausdrücklich angeführten Umstand, daß es beim Versuch geblieben ist, kann bei einem nach § 129 Z 1 - 3 StGB qualifizierten Diebstahlsversuch dem Umstand, daß bei der Tat ein Schaden nicht entstanden ist, zusätzliche mildernde Wirkung zugebilligt werden, zumal bei solchen Delikten eine - mitunter beträchtliche - Schadenszufügung vor... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z13StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Neben dem im § 34 Z 13 StGB als Milderungsgrund ausdrücklich angeführten Umstand, daß es beim Versuch geblieben ist, kann bei einem nach § 129 Z 1 - 3 StGB qualifizierten Diebstahlsversuch dem Umstand, daß bei der Tat ein Schaden nicht entstanden ist, zusätzliche mildernde Wirkung zugebilligt werden, zumal bei solchen Delikten eine - mitunter beträchtliche - Schadenszufügung vor... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Die Z 1 - 3 des § 129 StGB sind nicht bloß Spielarten des Einbruchsdiebstahls ohne selbständige Bedeutung (und daher vertauschbar), sondern umschreiben eigenständige Qualifikationen. Fälschliche Annahme einer dieser Qualifikationen begründet Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs 1 Z 10 StPO (siehe auch 9 Os 192/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Die Z 1 - 3 des § 129 StGB sind nicht bloß Spielarten des Einbruchsdiebstahls ohne selbständige Bedeutung (und daher vertauschbar), sondern umschreiben eigenständige Qualifikationen. Fälschliche Annahme einer dieser Qualifikationen begründet Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs 1 Z 10 StPO (siehe auch 9 Os 192/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Die Z 1 - 3 des § 129 StGB sind nicht bloß Spielarten des Einbruchsdiebstahls ohne selbständige Bedeutung (und daher vertauschbar), sondern umschreiben eigenständige Qualifikationen. Fälschliche Annahme einer dieser Qualifikationen begründet Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs 1 Z 10 StPO (siehe auch 9 Os 192/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Die Z 1 - 3 des § 129 StGB sind nicht bloß Spielarten des Einbruchsdiebstahls ohne selbständige Bedeutung (und daher vertauschbar), sondern umschreiben eigenständige Qualifikationen. Fälschliche Annahme einer dieser Qualifikationen begründet Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs 1 Z 10 StPO (siehe auch 9 Os 192/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Nicht jeder falschen Schlüssel ist ein nachgemachter Schlüssel im Sinne des § 129 Z1 StGB; ein zufällig passender Schlüssel ist kein nachgemachter Schlüssel im Sinne der zitierten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 = EvBl 1977/164 S 358 = RZ 1977/72 S 1... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Das Zündschloß eines jeden Kraftfahrzeugs ist eine Sperrvorrichtung im Sinne des § 129 Z 3 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1977/164 S 358 = SSt 48/37 = RZ 1977/72 S 131 = ZVR 1977/145 S 189 (mit Anmerkung von Melnizky) 10 Os 44/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Kriminalpolitischer Grund für die Qualifikation eines Diebstahls nach § 129 Z 1, 2 oder 3 StGB ist die vom Täter aufgewendete größere verbrecherische Energie zur Überwindung von Hindernissen und Widerständen. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 =... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Schlüssel, der weder nachgemacht noch widerrechtlich erlangt ist, ist kein Werkzeug im Sinne des § 129 Z 1 StGB (hier: zufällig passender Schlüssel). Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 = EvBl 1977/164 S 358 = RZ 1977/72 S 131 = ZVR 1977/145 S 189 (mit Anmerkung von... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Dem Schlüssel kommt nur qualifizierende Bedeutung zu, wenn er nachgemacht oder widerrechtlich erlangt ist. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 = EvBl 1977/164 S 358 = ZVR 1977/145 S 189 (mit Anmerkung von Melnizky) 10 Os 209/... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Nicht jeder falschen Schlüssel ist ein nachgemachter Schlüssel im Sinne des § 129 Z1 StGB; ein zufällig passender Schlüssel ist kein nachgemachter Schlüssel im Sinne der zitierten Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 = EvBl 1977/164 S 358 = RZ 1977/72 S 1... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Das Zündschloß eines jeden Kraftfahrzeugs ist eine Sperrvorrichtung im Sinne des § 129 Z 3 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1977/164 S 358 = SSt 48/37 = RZ 1977/72 S 131 = ZVR 1977/145 S 189 (mit Anmerkung von Melnizky) 10 Os 44/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Kriminalpolitischer Grund für die Qualifikation eines Diebstahls nach § 129 Z 1, 2 oder 3 StGB ist die vom Täter aufgewendete größere verbrecherische Energie zur Überwindung von Hindernissen und Widerständen. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 =... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Kriminalpolitischer Grund für die Qualifikation eines Diebstahls nach § 129 Z 1, 2 oder 3 StGB ist die vom Täter aufgewendete größere verbrecherische Energie zur Überwindung von Hindernissen und Widerständen. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 =... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z2StGB §129 Z3
Rechtssatz: Kriminalpolitischer Grund für die Qualifikation eines Diebstahls nach § 129 Z 1, 2 oder 3 StGB ist die vom Täter aufgewendete größere verbrecherische Energie zur Überwindung von Hindernissen und Widerständen. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 =... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Ein Schlüssel, der weder nachgemacht noch widerrechtlich erlangt ist, ist kein Werkzeug im Sinne des § 129 Z 1 StGB (hier: zufällig passender Schlüssel). Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 = EvBl 1977/164 S 358 = RZ 1977/72 S 131 = ZVR 1977/145 S 189 (mit Anmerkung von... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1
Rechtssatz: Dem Schlüssel kommt nur qualifizierende Bedeutung zu, wenn er nachgemacht oder widerrechtlich erlangt ist. Entscheidungstexte 12 Os 9/77 Entscheidungstext OGH 21.04.1977 12 Os 9/77 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 48/37 = EvBl 1977/164 S 358 = ZVR 1977/145 S 189 (mit Anmerkung von Melnizky) 10 Os 209/... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4StGB §143 C
Rechtssatz: § 143 StGB erfaßt jenen Waffengebrauch, der die Sachwegnahme überhaupt erst ermöglicht; § 129 Z 4 StGB betrifft dagegen das Mitführen der Waffe zur bloßen Sicherung der Sachwegnahme. Entscheidungstexte 9 Os 36/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 9 Os 36/77 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...