Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Der Dieb braucht beim bewaffneten Diebstahl die Waffe nicht während der ganzen Tat bei sich führen; es genügt insbesondere wenn er sich etwa erst während dieser bewaffnet, jedenfalls muß dies aber vor Beendigung des diebischen Angriffes erfolgen. Entscheidungstexte 11 Os 136/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 136/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §105StGB §129 Z4
Rechtssatz: Wird ein Dieb betreten, bevor er eine fremde Sache wegnehmen konnte, und bewaffnet er sich erst nach diesem Fehlerfolg, ist die Qualifikation des Diebstahls nach § 129 Z 4 StGB nicht gegeben, sondern hat er allenfalls den Tatbestand der Nötigung nach § 105 StGB verwirklicht. Entscheidungstexte 11 Os 136/75 Entscheidungstext OGH 21.01.... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4
Rechtssatz: Der Dieb braucht beim bewaffneten Diebstahl die Waffe nicht während der ganzen Tat bei sich führen; es genügt insbesondere wenn er sich etwa erst während dieser bewaffnet, jedenfalls muß dies aber vor Beendigung des diebischen Angriffes erfolgen. Entscheidungstexte 11 Os 136/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 11 Os 136/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Aufbiegen der Blechabdeckung der Münzautomatik von Zapfsäulen, Verdrehen der "Tausenderrolle", um Kraftstoffmengen zu entziehen, ohne Wertmarken einwerfen müssen - Diebstahl durch Einbruch. Entscheidungstexte 11 Os 140/75 Entscheidungstext OGH 17.12.1975 11 Os 140/75 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z3
Rechtssatz: Aufbiegen der Blechabdeckung der Münzautomatik von Zapfsäulen, Verdrehen der "Tausenderrolle", um Kraftstoffmengen zu entziehen, ohne Wertmarken einwerfen müssen - Diebstahl durch Einbruch. Entscheidungstexte 11 Os 140/75 Entscheidungstext OGH 17.12.1975 11 Os 140/75 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs1 GStGB §129 Z1StPO §427 Abs1StPO §491
Rechtssatz: Kein Abwesenheitsurteil im Verfahren vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes beim Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch. Entscheidungstexte 13 Os 160/75 Entscheidungstext OGH 21.11.1975 13 Os 160/75 Veröff: RZ 1976/31 S 58 11 Os 165/81 Entscheidungstext OGH 04.1... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs1 GStGB §129 Z1StPO §427 Abs1StPO §491
Rechtssatz: Kein Abwesenheitsurteil im Verfahren vor dem Einzelrichter des Gerichtshofes beim Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch. Entscheidungstexte 13 Os 160/75 Entscheidungstext OGH 21.11.1975 13 Os 160/75 Veröff: RZ 1976/31 S 58 11 Os 165/81 Entscheidungstext OGH 04.1... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z3
Rechtssatz: Werkzeug im Sinne des § 129 Z 1 bis 3 StGB ist jeder Gegenstand, der (ohne Schlüssel im eigentlichen Sinn zu sein) auf den Schließmechanismus wirkt. Das könne neben Dietrichen, Haken, Kneifzangen und der gleichen auch vom Täter (oder sonst einem Unbefugten) hergestellte Imitationen von Münzen sein, durch deren Einwurf in einen Warenautomaten dessen Schließmechanismus vorübergehend ordnungswidrig geöffn... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z3
Rechtssatz: Werkzeug im Sinne des § 129 Z 1 bis 3 StGB ist jeder Gegenstand, der (ohne Schlüssel im eigentlichen Sinn zu sein) auf den Schließmechanismus wirkt. Das könne neben Dietrichen, Haken, Kneifzangen und der gleichen auch vom Täter (oder sonst einem Unbefugten) hergestellte Imitationen von Münzen sein, durch deren Einwurf in einen Warenautomaten dessen Schließmechanismus vorübergehend ordnungswidrig geöffn... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1StGB §129 Z3
Rechtssatz: Werkzeug im Sinne des § 129 Z 1 bis 3 StGB ist jeder Gegenstand, der (ohne Schlüssel im eigentlichen Sinn zu sein) auf den Schließmechanismus wirkt. Das könne neben Dietrichen, Haken, Kneifzangen und der gleichen auch vom Täter (oder sonst einem Unbefugten) hergestellte Imitationen von Münzen sein, durch deren Einwurf in einen Warenautomaten dessen Schließmechanismus vorübergehend ordnungswidrig geöffn... mehr lesen...
Norm: StGB §39StGB §61StGB §129 B
Rechtssatz: Die Strafdrohung des § 178 StG ist für den Täter günstiger als die der § 129 und § 39 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 42/75 Entscheidungstext OGH 03.06.1975 10 Os 42/75 Veröff: EvBl 1976/42 S 79 12 Os 71/75 Entscheidungstext OGH 03.07.1975 12 Os 71/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §129StGB §143 B
Rechtssatz: Für die Anwendung der Qualifikation nach § 174 I lit a StG (nunmehr § 129 StGB) bzw nach § 192 StG (nunmehr § 143 StGB) ist es ohne Bedeutung, ob zum Erwerb der Waffe ein Waffenpaß oder eine Waffenbesitzkarte benötigt wird. Entscheidungstexte 13 Os 169/74 Entscheidungstext OGH 04.03.1975 13 Os 169/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §127StGB §129
Rechtssatz: Wenn sich bei einem versuchten Diebstahl nach dem § 174 I lit d StG das vom Täter zur Überwindung des Hindernisses angewendete Mittel (hier Sperrhaken für eine eiserne Standkasse) als absolut untauglich erweist und der Täter kein anders Mittel, obwohl ein solches vorhanden war, anwenden wollte, liegt ein untauglicher Versuch vor; standen aber zur Überwindung des Hindernisses auch noch andere taugli... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B2StGB §129
Rechtssatz: Zielstrebiges Aufsuchen des Tatortes (zur Nachtzeit) unter Mitnahme geeigneter Einbruchswerkzeuge als versuchter Diebstahl. Entscheidungstexte 10 Os 281/71 Entscheidungstext OGH 15.02.1972 10 Os 281/71 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §127 B2StGB §129
Rechtssatz: Aufsuchen des Tatortes unter Sicherungsbruch und Zurechtrichten der mitgebrachten Einbruchswerkzeuge zum sofortigen Gebrauch ist versuchter Diebstahl nach §§ 8, 171, 174 I lit b StG (nunmehr §§ 15, 127, 129 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 98/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1970 12 Os 98/70 ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §127 GStGB §129
Rechtssatz: Alle gemeinsam abgeurteilten Diebstähle eines Täters bilden rechtlich eine Einheit. Entscheidungstexte 11 Os 108/68 Entscheidungstext OGH 04.06.1968 11 Os 108/68 Veröff: RZ 1968,193 9 Os 112/69 Entscheidungstext OGH 16.10.1969 9 Os 112/69 Beisatz: Das bedeutet, dass bei eine... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1 G
Rechtssatz: Hat der Täter den Vorsatz, zu stehlen, erst nach Überwindung des beträchtlichen Hindernissen gefaßt, dann sind die Bestimmungen des § 174 I d StGB nicht anwendbar. Entscheidungstexte 5 Os 68/31 Entscheidungstext OGH 18.02.1931 5 Os 68/31 Veröff: SSt XI/13 9 Os 184/68 Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z1 G
Rechtssatz: Hat der Täter den Vorsatz, zu stehlen, erst nach Überwindung des beträchtlichen Hindernissen gefaßt, dann sind die Bestimmungen des § 174 I d StGB nicht anwendbar. Entscheidungstexte 5 Os 68/31 Entscheidungstext OGH 18.02.1931 5 Os 68/31 Veröff: SSt XI/13 9 Os 184/68 Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...