Norm: ABGB §1306aStGB §3 B9StGB §10StGB §120
Rechtssatz: Die heimliche Abhörung von Ferngesprächen des Ehepartners zur Beweisführung im Scheidungsverfahren stellt in der Regel weder einen rechtfertigenden Notstand (im Sinne eines aus den §§ 1306 a ABGB, 97 Abs 1 Z 2 und 3 StGB und anderen Gesetzesstellen erschließbaren allgemeinen Rechtssatzes), noch auch einen entschuldigenden Notstand im Sinne des § 10 StGB dar. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: FinStrG §10StGB §10
Rechtssatz: Der Begriff des Notstandes ist mangels einer Begriffsbestimmung im § 10 FinStrG dem § 2 lit g StG zu entnehmen. Notstand kann bei einem Dienstnehmer nicht durch einen Befehl des Dienstgebers herbeigeführt werden. VwGH vom 29.09.1967, Z 570/67; Veröff: ÖJZ 1968/112 S 556 Entscheidungstexte 12 Os 44/75 Entscheidungstext OGH 22.09.1975 12 Os ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §10StGB §10
Rechtssatz: Notlage des Abgabepflichtigen ist kein Schuldausschließungsgrund. Einen Rechtsirrtum über das Vorliegen eines Strafausschließungsgrundes hat der Abgabepflichtige selbst zu vertreten. VwGH vom 07.06.1973, 1859/71; Veröff: ÖJZ 1974,135/84 Entscheidungstexte 12 Os 44/75 Entscheidungstext OGH 22.09.1975 12 Os 44/75 nur: Notlage des Abgabepf... mehr lesen...
Norm: StGB §10StGB §290 Abs1
Rechtssatz: Kein Aussagenotstand, wenn Aussageverweigerung möglich ist (hier: Angst vor Vergeltungsmaßnahmen einer radikalen Gruppe). Entscheidungstexte 13 Os 57/75 Entscheidungstext OGH 20.06.1975 13 Os 57/75 Veröff: EvBl 1976/27 S 49 10 Os 175/76 Entscheidungstext OGH 16.03.1977 10 Os 175/7... mehr lesen...
Norm: StGB §4StGB §5StGB §10
Rechtssatz: Voraussetzungen für das Vorliegen des entschuldigenden Notstandes; ob dieser vorliegt, ist quaestio mixta. Entscheidungstexte 9 Os 58/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 9 Os 58/75 Veröff: JBl 1976,106 (mit Anmerkung von Lambauer) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §10
Rechtssatz: Der Rechtfertigungsgrund des Notstandes setzt voraus, daß kein anderer, schonenderer Weg zur Rettung des höherwertigen Gutes offensteht. Entscheidungstexte 10 Os 7/75 Entscheidungstext OGH 06.05.1975 10 Os 7/75 9 Os 86/79 Entscheidungstext OGH 18.09.1979 9 Os 86/79 Beisatz: Auch keine Unangemess... mehr lesen...
Norm: ABGB §1306aStGB §10
Rechtssatz: Die Befürchtung einer, wenn auch empfindlichen Einschränkung des Lebensstandards begründet nicht Notstand. Entscheidungstexte Ds 1/74 Entscheidungstext OGH 01.07.1974 Ds 1/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0027233 Dokumentnummer JJR_1974... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §10StGB §185StGB §186
Rechtssatz: 1. Rechtfertigender ("übergesetzlicher") Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus (vgl Nowakowski, 61) (Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des objektiven Werts kollidierender Rechtsgüter) (hier: Flugzeugentführung aus politischen Gründen - kein völkerrechtlich geschützter Anspruch auf Auswanderungsfreiheit; keine Rechtfertigung. 2... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §10
Rechtssatz: Der OGH unterscheidet bei der Frage der Exkulpierung des Täters auf Grund eines Handelns in Notlage eine Rechtfertigung der Tat unter dem Gesichtspunkt des objektiven Wertes kollidierender Rechtsgüter und eine Entschuldigung der Tat angesichts einer psychischen Lage in außerordentlicher Gefahr. Entscheidungstexte 13 Os 29/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Wer aus Unzufriedenheit mit den Verhältnissen des Heimatlandes zur Verbesserung der eigenen Situation Erpressung durch Flugzeugentführung begeht, vermag nicht einen entschuldigenden Notstand für sich in Anspruch zu nehmen. Entscheidungstexte 13 Os 29/72 Entscheidungstext OGH 17.03.1972 13 Os 29/72 Veröff: EvBl 1972/354 S 666 = JBl 1972,623 (zustimme... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Eine Notstandssituation erfordert, daß die (objektiv) strafbare Handlung das einzige Mittel ist, um ein unmittelbar drohendes unverhältnismäßiges, demnach größeres Übel als das durch die Notstandskehrung verursachte zu vermeiden. Die Anwendung des Schuldausschließungsgrunds des (entschuldigenden) Notstands auf die Abwägung wirtschaftlicher Vorteile und Nachteile kommt nicht in Frage. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Unwiderstehlicher Zwang im Sinne des § 2 lit g StG (nunmehr entschuldigender Notstand im Sinne § 10 StGB) ist nicht ein sich aus den Eigenheiten der inneren Täterpersönlichkeit ergebender Antrieb zum Verbrechen, sondern eine sich aus äußeren Umständen ergebende Unzumutbarkeit anderen Verhaltens. Entscheidungstexte 1 Os 14/49 Entscheidungstext OGH 17.06.194... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Die Annahme eines Notstands setzt die Beeinträchtigung eines notwehrfähigen Gutes voraus. Entscheidungstexte 9 Os 164/68 Entscheidungstext OGH 14.12.1970 9 Os 164/68 Schlagworte Anmerkung: Diese Ansicht wird im Hinblick auf die ausdrücklich anders
lautenden Ausführungen in den Erläuternden Bemerkungen zur RV ... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Das Innenleben des Täters kann nie unwiderstehlichen Zwang begründen, sondern nur bei der Frage des Vorliegens der Zurechnungsfähigkeit eine Rolle spielen. Entscheidungstexte 9 Os 47/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 9 Os 47/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0089567 ... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Die Notstandslage darf vom Täter nicht verschuldet sein, widrigenfalls die Gefahrenlage und Zwangslage eben nicht den Entschuldigungsumstand (Schuldausschließungsgrund) des § 2 lit g StG (nunmehr § 10 StGB) herzustellen vermag. Es wird hiebei hinsichtlich des Verschuldens nicht nur auf ein strafgesetzwidriges Tun, sondern allgemein darauf abgestellt, ob der Täter die Gefahr ohne zwingende Ursache heraufbeschworen hat,... mehr lesen...
Norm: RStGB §52RStGB §54StGB §10
Rechtssatz: Ausführliche Vergleiche zwischen diesen Normen; Literaturangaben zur nationalsozialistischen Kriegsverbrecher-Judikatur der BRD. Entscheidungstexte 12 Os 18/67 Entscheidungstext OGH 10.05.1967 12 Os 18/67 Veröff: EvBl 1968/50 S 76 = JBl 1968,209 = ZfRV 1967,245 mit Glosse von Liebscher Schlagw... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: 1. Unter "unwiderstehlichem Zwang" (§ 2 lit g StG - nunmehr entschuldigender Notstand gemäß § 10 StGB - ist ein gegenwärtiger physischer Zwangregelmäßig im Sinne einer vis absoluta - oder ein - nicht selbstverschuldeter - psychischer Zwang durch Drohung oder Befehl zu verstehen, welch letzteren zu überwinden besondere Widerstandskraft oder ausnahmsweisen Heroismus erfordern würde und der daher den anders gerichteten W... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Der Entschuldigungsgrund des unwiderstehlichen Zwanges im Sinne des § 2 lit g StG (nunmehr entschuldigender Notstand im Sinne § 10 StGB) liegt vor, wenn die Tat unter Umständen und aus Motiven begangen worden ist, die auch einen maßstabsgerechten Menschen zu diesem Verhalten bestimmt hätten. Hiebei handelt es sich um eine Rechtsfrage, die für verschiedene Personengruppen zu verschiedenen Zeiten und je nach den Umständ... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Unwiderstehlicher Zwang (nunmehr entschuldigender Notstand) ist dann anzunehmen, wenn die Straftat unter Umständen und aus Motiven begangen wurde, die auch einen maßstabgerechten (rechtstreuen) Menschen zum gleichen Verhalten bestimmt hätten. Entscheidungstexte 9 Os 331/62 Entscheidungstext OGH 01.02.1963 9 Os 331/62 ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A3StGB §10
Rechtssatz: Der Begriff des unwiderstehlichen Zwanges im Sinne des § 2 lit g StG (nunmehr § 10 StGB) kommt nur für den Fall des Ausschlusses bösen Vorsatzes (dolus) in Betracht. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt kann eine allfällige Zwangslage des Täters nur unter dem weiteren Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit rechtgemäßen Verhaltens Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §6StGB §10
Rechtssatz: Der Begriff des unwiderstehlichen Zwanges im Sinne des § 2 lit g StG (nunmehr § 10 StGB) kommt nur für den Fall des Ausschlusses bösen Vorsatzes (dolus) in Betracht. Bei einem Fahrlässigkeitsdelikt kann eine allfällige Zwangslage des Täters nur unter dem weiteren Gesichtspunkte der Unzumutbarkeit rechtgemäßen Verhaltens Berücksichtigung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Wenn auch die individuelle Eigenart der Täterpersönlichkeit für den unwiderstehlichen Zwang (nunmehr entschuldigender Notstand) keine Rolle spielt, so ist der Begriff des maßstabgerechten Menschen jedoch nicht so weit zu verallgemeinern, daß hiebei auf das Alter und die sozialen Verhältnisse und damit auf die körperliche und seelische Widerstandskraft einer solchen Personengruppe überhaupt nicht Bedacht zu nehmen ist.... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B7StGB §10
Rechtssatz: Der Auftrag oder Befehl eines Vorgesetzten ist für den Täter einer strafbaren Handlung, die er als solche zu erkennen vermag, kein Entschuldigungsgrund im Sinne des § 2 lit g StG. Entscheidungstexte 3 Os 392/46 Entscheidungstext OGH 02.12.1946 3 Os 392/46 Veröff: ÖJZ 1947,82 5 Os 1324/53 Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Notstand (Nothilfe) setzt eine Kollision von Pflichten voraus, bei der ein Rechtsgut nur durch Aufopferung eines anderen gerettet werden kann; letzteres muß sich als erheblich minderwertig darstellen (vgl KH 2777, 3952, 3583). Entscheidungstexte 5 Os 776/52 Entscheidungstext OGH 28.10.1952 5 Os 776/52 Veröff: SSt 23/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Notstand liegt vor, wenn bei einem Täter Not und Elend in einem derartigen Ausmaß gegeben sind, daß dadurch sein Leben unmittelbar gefährdet erscheint. Entscheidungstexte 3 Os 324/50 Entscheidungstext OGH 12.12.1950 3 Os 324/50 Veröff: EvBl 1951/294 S 365 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: StGB §10
Rechtssatz: Wer einen ihm bereits zugefügten Schaden dadurch zu beheben sucht, daß er sich zB fremdes Gut widerrechtlich aneignet, handelt niemals in Notstand. Entscheidungstexte 2 Os 347/46 Entscheidungstext OGH 23.10.1946 2 Os 347/46 Veröff: EvBl 1947/233 S 172 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...