RS OGH 1970/12/14 9Os164/68

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Veröffentlicht am 14.12.1970
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Norm

StGB §10

Rechtssatz

Die Annahme eines Notstands setzt die Beeinträchtigung eines notwehrfähigen Gutes voraus.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 164/68
    Entscheidungstext OGH 14.12.1970 9 Os 164/68

Schlagworte

Anmerkung: Diese Ansicht wird im Hinblick auf die ausdrücklich anders lautenden Ausführungen in den Erläuternden Bemerkungen zur RV 1971 (S 74/75), wonach es für den entschuldigenden Notstand einzig und allein darauf ankomme, ob die in Frage stehende Notlage auch einen mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen zur Tat bewegen konnte, und eine solche Motivation nicht nur von einer Gefahr für notwehrfähige Güter ausgehe, nicht aufrecht erhalten werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0089561

Dokumentnummer

JJR_19701214_OGH0002_0090OS00164_6800000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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