RS Vwgh 1998/12/17 96/09/0394

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §52;
LDG 1984 §29 Abs1;
LDG 1984 §69 Abs1;
LDG 1984 §70 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/19 95/09/0153 6

Stammrechtssatz

Die Rechtsfrage, ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzungen die Zurechnungsfähigkeit (biologisches Schuldelement) eines Beamten gegeben war, ist von den Disziplinarbehörden mit Hilfe (auf der Grundlage des Gutachtens) eines medizinischen Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie und Neurologie zu beantworten (Hinweis E 18.10.1989, 89/09/0023).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090394.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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