1. Der Mitbeteiligte unterlag unstrittig (jedenfalls) ab Mai 1991 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Unfallversicherung sowie - nach dem Inhalt der Verwaltungsakten - (jedenfalls) ab Mai 1998 der Krankenversicherung nach dem BSVG. Der Mitbeteiligte hat mehrmals land(forst)wirtschaftliche Flächen veräußert bzw. verpachtet, was zu Änderungen des Einheitswerts geführt hat. Dabei hat er die teilweise Verpachtung der im April 1991 ersteigerten Liegenschaft G der Revisionswerberin... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955BSVG §23 Abs3BSVG §23 Abs3 litcBSVG §23 Abs5
Rechtssatz: § 23 Abs. 3 und 5 BSVG sehen Modifikationen der Einheitsbewertung für jene Fälle vor, in denen die Regelungen des BewG 1955 für Zwecke der Sozialversicherung unter anderem wegen des verschiedenen Betriebsbegriffs nicht tauglich sind (vgl. eingehend VwGH 18.12.1986, 82/08/0033). E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind zu gleichen Teilen Erben des Vermögens ihres Onkels. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis des Erbenmachthabers an das Bezirksgericht Bad Leonfelden vom 16. Jänner 1997 war unter den Aktiva beim beweglichen Vermögen im Punkt 6. angeführt: "Kommanditist der ... GmbH & Co KG ... Vermögenseinlage des Erblassers S 100.000,--, bewertet mit dem vom Finanzamt ... festgestellten Einheitswert dieses Kommanditanteiles von S 2,407.000,--" In diesem eidesstättigen Ve... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;ErbStG §19 Abs1;HGB §120;HGB §161;HGB §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/16/0246
Rechtssatz: Ausführungen zur Bewertung eines von den Erben übernommenen Kommanditanteiles des Erblassers, dessen Kapitalkonto negativ war. European Case Law Id... mehr lesen...
Aus den beiden Beschwerden und den ihnen angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer, zwei Brüder, waren je zur Hälfte Eigentümer der aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft EZ 2379 Grundbuch 63103 Geidorf mit einer Gesamtfläche von 23.294 m2. Zwei der Grundstücke waren je mit einem Gebäude bebaut (Hgasse 74 und H-gasse 76). Der Zweitbeschwerdeführer schloss am 11. August 1998 mit dem Masseverwalter im Konkurs... mehr lesen...
Fünf Gesellschafter der X GmbH traten mit Notariatsakt vom 20. Juli 1999 ihre Geschäftsanteile mit einer Stammeinlage von je S 25.000,00 an die Beschwerdeführerin (=Käuferin) ab. Dieser Abtretungsvertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "2.8. Alle mit den vertragsgegenständlichen Geschäftsanteilen verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Ablauf des 30.6.1999, im Folgenden der "Übertragungsstichtag", auf die Käuferin über. ... 3. KAUFPREIS/ FÄLLIGKEIT/ S... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §6 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0403
Rechtssatz: § 5 Abs 1 Z 2 GrEStG 1987 bezieht sich auf Tauschvorgänge aller Art. Da als Gegenleistung nicht der (nach § 6 Abs 1 GrEStG 1987 auszulegende) "Wert des Grundstückes", sondern die (nach de... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 16. November 1995, 95/16/0111) kann unter vereinbartem Preis im Sinne des § 21 Z 1 KVG nur ein Barpreis verstanden werden, dh ein ziffernmäßig bestimmter Geldbetrag, und nicht auch eine vereinb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in der Gemeinde F. Auf der Liegenschaft steht ein Haus, welches zum größten Teil von der Familie S bewohnt wird; der verbleibende Teil steht dem Beschwerdeführer und seiner Gattin zur Verfügung. Diese Räume benützen der Beschwerdeführer und seine Gattin zum Teil selbst, zum Teil vermieten sie diese bzw. vergeben sie zur unentgeltlichen Benützung. Die so vom Beschwerdeführer benützten Räume sind eine Wohnküche mit Speis im Erd... mehr lesen...
Index: L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburgL37305 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe SalzburgL82005 Bauordnung SalzburgL82305 Abwasser Kanalisation Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)33 Bewertungsrecht
Norm: BauTG Slbg 1976;BewG 1955;B-VG Art7;OrtstaxenG Slbg 1992 §2 Abs3 Z1;OrtstaxenG Slbg 1992 §4 Abs3;
Rechtssatz: Wenngle... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH mit dem Sitz in Wien ist eine "Konzerngesellschaft" einer international als Musikverleger tätigen Unternehmensgruppe. Bei einer im Jahre 1996 vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin in den Jahren 1992 und 1993 "Lizenzerträge" zugeflossen seien. Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1992 und 1993 brachte der Prüfer jeweils den dreifachen Jahreswert der durch teilweisen Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1988 §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/13/0150 E 31. Mai 2000
Rechtssatz: Die Bewertungsbestimmungen des § 4 Abs 1 EStG 1988 gehen als Spezialbestimmungen denen des BewG vor (Hinweis VfGH E 28.11.1980, B 259/77, VfSlg 8956/1980). Die Zweckbestimmung der Bewertungsbestimmungen des BewG 1955, näm... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1981 und 1982 Alleingesellschafterin u.a. der A.M. GmbH und der A.I. GmbH, deren Stammkapital jeweils S 3,500.000,-- betrug. Mit diesen Tochtergesellschaften hatte die Beschwerdeführerin Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, denen die steuerliche Anerkennung im Sinne der Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1966 versagt bleiben mußte, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs4;
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung der Beteiligung ist unabhängig von der Frage der Organschaft nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X05 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Landwirtschaft, auf der sich ein Wohngebäude befindet, das schon zum Bewertungsstichtag (Nachfeststellung zum 1. Jänner 1982) und auch danach leer stand. Die belangte Behörde sah in diesem Gebäude mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid ein sonstiges bebautes Grundstück im Sinne des § 54 Abs. 1 Z. 5 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148/BewG (Punkt 2 des Spruches des angefochtenen Bescheides), dessen Einheitswert sie zum... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs10;BewG 1955 §53 Abs3;BewG 1955 §53 Abs4;BewG 1955 §53 Abs5;BewG 1955 §53 Abs6;BewG 1955 §53a; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 412;
Rechtssatz: Die Gebäudebewertung gem § 53 Abs 3 bis 6 im Zusammenhalt mit § 53a BewG stellt im wesentlichen eine Bewertung nach der Bauweise und Ausstattung des Gebäudes mit einer pauschalen Berücksichtigung des Alte... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53 Abs3;BewG 1955 §53 Abs6;BewG 1955 §53 Abs7;BewG 1955 §53 Abs8;BewG 1955 §53a Anl;BewG 1955 §53a; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 239;
Rechtssatz: Solche Bauschäden, die die Benutzbarkeit eines Gebäudes nicht beeinträchtigen und durch Reparaturen zu beheben sind, können bei Berechnung des Gebäudewertes keine Berücksichtigung finden. Der Gebäudewert is... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war laut in den Verwaltungsakten einliegendem Grundbesitzbogen nach dem Stand von Ende 1972 Eigentümer der Liegenschaft EZ. 635 des Grundbuches über die Katastralgemeinde T. mit den Parzellen 388 Baufläche (137 m2) und 389 Garten (1408 m2). Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1973 (mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1974) bewertete das Lagefinanzamt in T. im Einheitswertbescheid vom 10. Jänner 1975 den Grundbesitz als ein Einfamilienhaus und stellte den Einhei... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53a
Rechtssatz: Die Behörde hat sich mit dem Einwand, die (aus Edelputz hergestellte) Fassade des zu bewertenden Gebäudes weise Saliterbefall auf, auseinanderzusetzen; die Annahme der Ausführungsmerkmale "gut" bzw "sehr gut" setzt nämlich voraus, daß der Verputz ordnungsgemäß und dauerhaft angebracht wurde. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53a
Rechtssatz: Ein Mansardengeschoß aus Holz und Heraklith ist auch dann in die Bauklasse 11.1 einzureihen, wenn die übrigen Gebäudeteile als Massivgebäude (Bauklasse 11.2) zu bewerten sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X04 Im RIS seit 06.05.2022 ... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §53a
Rechtssatz: Eine weitere Aufsplitterung eines einheitlichen Gebäudeteiles in mehrere Bauklassen sieht das Gesetz nicht vor; Abhilfe ist durch Ansatz eines Zwischenwertes für den gesamten Gebäudeteil zu schaffen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X05 Im RIS seit 06... mehr lesen...