RS Vwgh 1980/1/28 0605/78

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Veröffentlicht am 28.01.1980
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53a

Rechtssatz

Ein Mansardengeschoß aus Holz und Heraklith ist auch dann in die Bauklasse 11.1 einzureihen, wenn die übrigen Gebäudeteile als Massivgebäude (Bauklasse 11.2) zu bewerten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X04

Im RIS seit

06.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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