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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, kann auf das Bewertungsrecht nicht übertragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150097.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.07.2010