Index
BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53aRechtssatz
Eine weitere Aufsplitterung eines einheitlichen Gebäudeteiles in mehrere Bauklassen sieht das Gesetz nicht vor; Abhilfe ist durch Ansatz eines Zwischenwertes für den gesamten Gebäudeteil zu schaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1978000605.X05Im RIS seit
06.05.2022Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022