RS Vwgh 2000/5/31 98/13/0149

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955;
EStG 1988 §4 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/13/0150 E 31. Mai 2000

Rechtssatz

Die Bewertungsbestimmungen des § 4 Abs 1 EStG 1988 gehen als Spezialbestimmungen denen des BewG vor (Hinweis VfGH E 28.11.1980, B 259/77, VfSlg 8956/1980). Die Zweckbestimmung der Bewertungsbestimmungen des BewG 1955, nämlich die Ermittlung des tatsächlichen Vermögenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt, unterscheidet sich wesentlich von der ua auch vom Vorsichtsprinzip im Bilanzsteuerrecht und der dynamischen Bilanzauffassung geprägten Bewertung für Zwecke der Ermittlung der zeitraumbezogenen Ertragsteuern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130149.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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