Über Erwerbsvorgänge einer im Inland gelegenen Liegenschaft wurde dem Finanzamt von den an diesen Transaktionen beteiligten Personen folgendes angezeigt: 1.) Kaufvertrag vom 16. Juli 1975 zwischen Ingrid P als Veräußerin und dem Vater der Beschwerdeführerin (in der Folge nur: Vater) als Erwerber um einen Kaufpreis von 10 Mio S, von dem die Hälfte sogleich bar zu erlegen sei, während der Rest durch eine Bankgarantie bis 31. Dezember 1976 sichergestellt werde. 2.) Kaufvertrag vom 30. Ok... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ABGB §983;ErbStG §3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 767;
Rechtssatz: Es widerspricht nicht der Lebenserfahrung, daß Ehegatten häufig Liegenschaften gemeinsam erwerben, wobei bei einkommens- und vermögenslosen Ehegattinnen der auf diese entfallende Kaufpreis von den Ehegatten, sei es aus dem Titel einer ... mehr lesen...
Der Beschwerde liegen zwei jeweils als "Darlehensvorvertrag" überschriebene, im wesentlichen gleichlautende Vertragsurkunden je vom 16. und 18. Jänner 1989 zugrunde, in denen sich die beschwerdeführende GmbH bereit erklärte, dem jeweiligen Vertragspartner "zum Zwecke der Anmeldung von Patenten" ... ein zinsenbegünstigtes Darlehen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag "unter nachstehenden Bedingungen in Hinkunft zuzuzählen." Die Punkte I. und II. der Vertragsurkunden lauten wörtlich: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §936;ABGB §983;GebG 1957 §33 TP19;GebG 1957 §33 TP8;VwRallg;
Rechtssatz: Der Kreditvertrag ist kein Darlehensvertrag, weil dieser ein Realvertrag ist, bei dem der verbindliche Abschluß erst mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande kommt (§ 983 ABGB), abe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein. In seinen Einkommensteuererklärungen (bei beschränkter Steuerpflicht) für die Streitjahre 1979 bis 1983 wies er Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter bei einer inländischen offenen Handelsgesellschaft aus. Das Finanzamt führte Veranlagungen gemäß § 102 Abs. 5 EStG durch. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung; er beantragte, die erklärten Kapitaleinkünfte als Erträge e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;ABGB §983;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs1 Z4;HGB §112 Abs1;HGB §118;HGB §335;HGB §338;VwRallg;
Rechtssatz: Ausf zu den Begriffen "partiarisches Darlehen", "Gesellschaftsverhältnis", "Personengesellschaft" und "stille Gesellschaft". ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb einen Altwarenhandel. Im Jahre 1989 fand hinsichtlich dieses Unternehmens eine abgabenbehördliche Prüfung betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer der Jahre 1984 bis 1986 statt. Auf Grund einer Geldverkehrsrechnung stellte der Prüfer im Zeitraum Jänner bis November 1984 einen ungeklärten Vermögenszuwachs von S 115.556,13 fest. Daraus folgte eine entsprechende Umsatz- und Gewinnerhöhung für dieses Jahr. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Pr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §983;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;
Rechtssatz: Wenn ein Vermögenszuwachs nicht durch Glaubhaftmachung der behaupteten Darlehensgewährung aufgeklärt wird, ist die Abgabenbehörde im Hinblick auf ihre Ermittlungsergebnisse und den sonstigen Stand des Verfahrens zur Schätzung berechtigt. Beschwerdeausführung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Redakteur bei einer Tageszeitung und ist nunmehr Pensionist. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei einer Firma W. stellte der Prüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer laufend Darlehen an W. hingegeben hatte. Daraufhin wurde auch beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt, welche sich auf die Jahre 1975 bis 1983 bezog. Dabei stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer seit 1975 29 Darlehen a... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;ABGB §984;EStG 1972 §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 460;
Rechtssatz: Zahlungen nach der Methode "Loch auf - Loch zu" bezeichnen bloß Zahlungsschwierigkeiten, nicht aber Zahlungsunfähigkeit, da dann eben für das "Schließen von Löchern" letztlich keine Mittel mehr zur Vefügung s... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1435;ABGB §956;ABGB §961;ABGB §962;ABGB §983;EStG 1972 §28 Abs3;MRG §45 Abs6;
Rechtssatz: Der Hinterleger hat einen Anspruch auf Herausgabe der dem Verwahrer anvertrauten Sache (§ 961, § 962 ABGB) und im Falle der Umänderung gem § 959 ABGB in einen Darlehensvertrag der Darlehensgeber d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführerin (eine inländische Gesellschaft m.b.H.) wurde im Jahre 1974 von einer Sparkasse ein Kredit in laufender Rechnung bis zur Höhe von S 39 Mio zu einem bis auf weiteres vereinbarten Zinssatz von 12 v.H. p.a. eingeräumt. Dieser Kredit war in gleich hohen vierteljährlichen Pauschalraten von S 1,291.35... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §983; Beachte Besprechung in:AnwBl 1987/9, S 465;
Rechtssatz: Zwischen den beiden Kreditierungsformen des Darlehensvertrages einerseits und des Kreditvertrages andererseits besteht eine weitgehende wirtschaftliche Gleichartigkeit und rechtliche Affinität (Hinweis E VfGH 8.5.1980, G 1,2, 16-25/80, VfSlg 8806). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §983;
Rechtssatz: Für das Darlehen ist die Verpflichtung zur Rückstellung essentiell. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1984160210.X01 Im RIS seit 26.06.1986 Zuletzt aktualisiert am 10.03.2016 mehr lesen...