Norm
ABGB §957Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der Gastwirt einen Skiständer im Hausflur aufstellt, kann noch nicht auf das Anbot zum stillschweigenden Abschluß eines Verwahrungsvertrages geschlossen werden. Die Benützung erfolgt - auch ohne entsprechenden Hinweis - auf eigene Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn der Ständer so angebracht wird, daß er vom Wirt im Auge behalten werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019251Dokumentnummer
JJR_19790502_OGH0002_0010OB00569_7900000_001