RS OGH 1980/7/8 5Ob550/80

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Veröffentlicht am 08.07.1980
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Norm

ABGB §358 III
ABGB §957

Rechtssatz

Verwahrern wie Treuhändern obliegt eine Obsorge im fremden Interesse; beide nehmen eine Vertrauensstellung ein. Im Gegensatz zum Treuhänder erwirbt aber der Verwahrer am hinterlegten Gut kein Eigentumsrecht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 550/80
    Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 550/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010490

Dokumentnummer

JJR_19800708_OGH0002_0050OB00550_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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