Zum Nachlaß der Friederike S gehörten u a je 1/4 Anteile der Liegenschaften EZ X und EZ Y. Auf Grund der Teilungsklage der übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ Y erging gegen die Verlassenschaft, vertreten durch einen dazu bestellten Verlassenschaftskurator, mit Zustimmung des Verlassenschaftsgerichts ein Anerkenntnisurteil; die gerichtliche Feilbietung dieser Liegenschaft führte jedoch zu keinem Ergebnis. Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 26. September 1968 wurde in Anwesenh... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §174 C1AußStrG §174 C2
Rechtssatz: Durch die rechtswirksame Einantwortung eines Nachlasses wird das Abhandlungsverfahren beendet. Das Abhandlungsgericht hat keine fernere Möglichkeit, sich mit der Verlassenschaftsangelegenheit dieses Erblassers zu befassen. Dies bedeutet aber, dass alle Rechtsmittel ausgeschlossen sind, die nur im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung, also beim Abhandlungsgericht beantragt werden können. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819ABGB §823KO §44
Rechtssatz: Der Erbschaftskläger ist im Konkurs der Erbschaftsbesitzers aussonderungsberechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 234/69 Entscheidungstext OGH 11.12.1969 1 Ob 234/69 Veröff: MietSlg 21912 = SZ 42/187 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015455 ... mehr lesen...
Die am 21. Februar 1967 verstorbene Cäcilie J., die Großmutter der Klägerin, war Eigentümerin von 950/11180-Anteilen der Liegenschaft EZ. 596 Katastralgemeinde F., mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 7 im Haus H.-Gasse 55 in Wien X untrennbar verbunden ist. Der Nachlaß wurde am 2. Oktober 1967 dem erblasserischen Sohn Karl J., der auf Grund des Gesetzes die unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Am 17. Oktober 1968 wurde sein Eigentumsrecht ob den Nach... mehr lesen...
Der Kläger geriet mit einem von ihm gelenkten PKW. auf der Aurachtal-Bundesstraße auf die linke Straßenseite, durchstieß ein Brückengeländer und landete in einem Bach. Auf Grund der mit der beklagten Versicherungsgesellschaft hinsichtlich dieses beim Unfall total beschädigten PKW. abgeschlossenen Kaskoversicherungsvertrages begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von zunächst 40.000 S, später eingeschränkt auf 35.000 S s. A. Die Beklagte bestrit... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §122
Rechtssatz: Die Nichtannahme einer von einem Dritten nach Erlassung der Einantwortungsurkunde abgegebenen Erbserklärung ist nicht offenbar gesetzwidrig, solange kein Rekurs gegen diese Einantwortung erhoben wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 56/66 Entscheidungstext OGH 17.03.1966 1 Ob 56/66 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819
Rechtssatz: Durch die Einantwortung gehen die zur Todeszeit im Besitz des Erblassers befindlichen Rechte auf den Erben über (GlU 4524 und GlU 14215), wobei die Einantwortung alle zum Nachlass gehörigen Vermögensbestandteile umfasst und nicht nur jene, welche der Abhandlung unterzogen worden sind (3 Ob 465/29 = JBl 1930,169). Entscheidungstexte 6 Ob 53/66 Entscheid... mehr lesen...
Der Erblasser Richard K. starb am 2. Juli 1961. In seinem Testament vom 25. November 1958 setzte er Elfriede K. als Erbin ein. Der Sohn des Erblassers J. K. wurde auf den Pflichtteil gesetzt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes I. vom 19. Juli 1961 wurde die von Elfriede K. auf Grund der letztwilligen Anordnung vom 25. November 1958 abgegebene bedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen, ihr die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses gemäß § 810 ABGB. und § 145 AußStrG. bewilligt un... mehr lesen...
Norm: ABGB §819ABGB §1445
Rechtssatz: Der Anspruch der Testamentserbin auf Zahlung des Entgeltes aus einem Dienstverhältnis mit dem Erblasser erlischt durch Vereinigung nicht schon mit der Abgabe der Erbserklärung, sonst erst im Zeitpunkt der Einantwortung. Die Verbindlichkeiten aus dem Dienstverhältnis sind bei der Berechnung des Pflichtteils Abzugsposten. Entscheidungstexte 5 Ob 98/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §819ABGB §1500
Rechtssatz: § 1500 ABGB ist auf den Erwerb durch Erbgang nicht anwendbar. Entscheidungstexte 6 Ob 94/63 Entscheidungstext OGH 03.04.1963 6 Ob 94/63 4 Ob 527/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 527/77 1 Ob 686/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819
Rechtssatz: Wenn zwischen den Erbansprechern vor Erlassung der Einantwortungsurkunde ein Vergleich des Inhaltes geschlossen wurde, daß die Verlassenschaft jedem von ihnen zu 1/4 anfallen solle, so könnte die nachfolgende Einantwortungsurkunde, soweit sie über diesen Vergleich hinausginge, für die in ihr bezeichneten gesetzlichen Erben keine Rechte schaffen. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §174 C3
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde heilt die Mangelhaftigkeit des Abhandlungsverfahrens (siehe auch SZ 25/170). Entscheidungstexte 1 Ob 538/55 Entscheidungstext OGH 07.09.1955 1 Ob 538/55 7 Ob 202/67 Entscheidungstext OGH 17.01.1968 7 Ob 202/67 ... mehr lesen...
Die am 1. April 1952 verstorbene Hedwig B. hatte der Klägerin unter anderem eine monatliche Rente im Gegenwert von 10 kg Ochsenfleisch vermacht. Dieses Vermächtnis ist nicht bestritten worden. Im Abhandlungsprotokoll vom 4. August 1952 wurde festgehalten, daß eine grundbücherliche Sicherstellung weder verlangt noch geleistet werde. Am 12. August 1952 wurde dem Beklagten der Nachlaß, belastet mit den im Testament angeordneten Vermächtnissen, als Universalerben eingeantwortet. Die Klä... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §160AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Einantwortung der Erben geltend gemachte Sicherstellungsanspruch des Vermächtnisnehmers ist im streitigen Verfahren geltend zu machen. Monatszahlungen sind nicht von der Sicherstellung auszunehmen. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. De... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §1 B3aAußStrG §160AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Einantwortung der Erben geltend gemachte Sicherstellungsanspruch des Vermächtnisnehmers ist im streitigen Verfahren geltend zu machen. Monatszahlungen sind nicht von der Sicherstellung auszunehmen. Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0008249 zitiert werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §174 Abs1 AKontrollabkommen allg
Rechtssatz: Der Umstand, daß Anteile einer in den Nachlaß fallenden Liegenschaft von einer Besatzungsmacht als deutsches Eigentum in Anspruch genommen werden, hindert nicht die Einantwortung. Entscheidungstexte 3 Ob 481/54 Entscheidungstext OGH 04.08.1954 3 Ob 481/54 JBl 1954,539 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §819ZPO §561
Rechtssatz: Der Erbe ist bereits nach Rechtskraft der Einantwortung vor bücherlicher Einverleibung seines Eigentumsrechtes zur Kündigung legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 210/51 Entscheidungstext OGH 16.05.1951 3 Ob 210/51 Ähnlich; JBl 1952,16 = EvBl 1951/228 3 Ob 395/53 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Auf dem Dornbacher Friedhof in Wien ist im September 1951 auf das dem Kläger gehörige Grabmal der Grabstein einer Nachbargrabstelle gefallen. Der Kläger macht die beiden Beklagten für den an seinem Grabmal angerichteten Schaden verantwortlich und begehrt, sie als Benützer der benachbarten Grabstelle zur ungeteilten Hand zur Zahlung des Ersatzbetrages in der Höhe von 7110.80 S zu verurteilen. Die benachbarte Grabstelle samt dem dazugehörigen Grabstein habe die Mutter der beiden Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §653ABGB §761ABGB §819ABGB §823AußStrG §165AußStrG §174 Abs2 Z2 BJN §1
Rechtssatz: Das Aufgriffsrecht ist eine Erbteilungsvorschrift, die in der Verbücherungsanordnung der Einantwortungsurkunde bereits zu berücksichtigen ist. Die Behauptung des Verzichtes auf das Aufgriffsrecht ist im streitigen Weg geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 108/54 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Georg J. und der Beklagte waren Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft der Firma "F.", Großhandel mit Nahrungs- und Genußmittel J. & Co. in Wien, Georg J. ist gestorben. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes kam es zwischen einem Teil der Erben und dem Beklagten zu einer Besprechung, die die Fortführung des genannten Unternehmens zum Gegenstand hatte. Bei dieser Gelegenheit wurde vereinbart, daß die erblasserische Tochter Claudia J. die verlassenschaftsbehördliche Gene... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §145 DGmbHG §17HGB §15HGB §115
Rechtssatz: Zum Abhandlungsprovisorium nach dem Tode des vertretungsbefugten Gesellschafters (Schicksal der Vertretungsbefugnis). Entscheidungstexte 1 Ob 933/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 1 Ob 933/53 SZ 26/297 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ABGB §819EO §88EO §97EO §133GBG §21
Rechtssatz: Auf Grund eines gegen die Verlassenschaft gerichteten Titels kann auch nach Einantwortung der Erben Realexekution in Liegenschaften bewilligt werden, solange die Verlassenschaft noch als grundbücherlich Berechtigter aufscheint. Entscheidungstexte 1 Ob 443/53 Entscheidungstext OGH 29.10.1953 1 Ob 443/53 ... mehr lesen...
Auf Grund der letztwilligen Anordnungen im Ehe- und Erbvertrag d. dto. 15. April 1947, durch welchen Theresia St. zur Alleinerbin ihres am 30. Juli 1950 verstorbenen Gatten Matthias St. berufen worden war, der von ihr zum Nachlaß abgegebenen und zu Gericht angenommenen unbedingten Erbserklärung und des mit der erblasserischen Tochter erster Ehe und nunmehrigen Rekurrentin Theresia B., geborene St., am 6. Dezember 1950 im Zug der Abhandlung abgeschlossenen Erbübereinkommens wurde der N... mehr lesen...
Auf Grund der Einantwortungsurkunde nach dem am 14. Feber 1943 verstorbenen Erblasser ist bei sämtlichen den zwei Erben zugefallenen Liegenschaften ihr Eigentumsrecht durch ein Substitutionsband beschränkt worden. Die eine Erbin, der Liegenschaftsanteile ausdrücklich als Vorausvermächtnis hinterlassen worden waren, beantragte die Einverleibung der Löschung der Substitutionsbeschränkung bei den ihr vermachten Liegenschaftsanteile. Das Erstgericht gab dem Antrag Folge. Das Rekursger... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §178
Rechtssatz: Der Antrag eines Erben, eine ihm als Vorausvermächtnis zugefallene Liegenschaft von der Beschränkung der fideikommissarischen Substitution zu befreien, ist als Antrag nach § 178 AußStrG zu behandeln und im außerstreitigen Verfahren zu erledigen. Die Einantwortung wirkt für die Frage der Legatserfüllung nicht präjudiziell. Ein Verausvermächtnis enthält nicht schlechthin die Vermutung einer Zuweisung auf de... mehr lesen...
Beklagte wurde wegen Diebstahl eines Ringes aus dem Besitz des Ehepaares P. zur Strafe des Kerkers in der Dauer von zwei Jahren verurteilt. Kläger begehrt 33.000 S aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Beklagte hat mangelnde Aktivlegitimation eingewendet, weil der Ring nicht Eigentum des Klägers, sondern seiner Gattin gewesen sei. Im Laufe des Prozesses ist Kläger gestorben. Die Gattin des Klägers gab als Zeugin vernommen an, daß sie die Erbserklärung als Universalerbin zum Nachlaß i... mehr lesen...
Norm: ABGB §819ABGB §879 BIInABGB §1392 AZPO §1 AcZPO §1 Ag
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Einrede der mangelnden Aktivlegitimation, wenn der tatsächlich Berechtigte der Prozeßführung zugestimmt hat; desgleichen, wenn der Alleinerbe im eigenen Namen klagt, obwohl der Anspruch nicht ihm, sondern der noch nicht eingeantworteten Verlassenschaft zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 331/51 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §819WEG §27 Abs2
Rechtssatz: Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken schon durch die Einantwortung (früher ggt erst durch Verbücherung 1 Ob 174/30 SZ 12/75). (siehe VwGH 22.09.1983, 82/15/0076 AnwBl 1984,24) Entscheidungstexte 3 Ob 210/51 Entscheidungstext OGH 16.05.1951 3 Ob 210/51 Veröff: EvBl 1951/288 = JBl 1952,16 ... mehr lesen...
Der am 13. Feber 1921 gestorbene Dr. Adolf S. hatte in seinem letzten Willen vom 11. Feber 1921 seine Schwägerin Emilie M. zu seiner Alleinerbin eingesetzt und hiebei seiner Überzeugung Ausdruck verliehen, daß sie das Erbe für ihren Sohn verwenden werde; er erklärte jedoch gleichzeitig, daß er seiner Erbin nicht die mindeste Beschränkung auferlegen wolle. Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 25. Juni 1923 war das Eigentumsrecht zugunsten der Emilie M. auf den Nachlaßliegenschaften ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §122
Rechtssatz: Die Erbserklärung einer zur Erbschaft nicht berufenen Person ist zurückzuweisen; die Einantwortung kann in einem solchen Falle auf Grund der trotzdem angenommenen Erbserklärung nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 784/47 Entscheidungstext OGH 10.03.1948 1 Ob 784/47 JBl 1949,70 6 Ob 85/66 ... mehr lesen...