1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Sohn von M S. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes vom 26. Mai 1983 war der Nachlass des am 16. August 1982 verstorbenen A S zur Hälfte E S und zu je einem Viertel N und M S eingeantwortet worden. In seiner am 13. August 2012 beim Bezirksgericht Neulengbach eingebrachten Klage wegen "Geltendmachung der Anrechnung von Vorschüssen im gestzl. Erbrecht und Abtretung des entsprechenden Nachlaßteiles Streitwert 256,33-Euro" gegen E S brachte der Beschwerd... mehr lesen...
Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung je vom 17. August 2010 wurden die Beschwerdeführer verpflichtet, die Kosten der mit Bescheid vom 19. November 2003 für ihre Mutter I.U. bewilligten Sozialhilfe (Hilfe bei stationärer Pflege durch das Pflegeheim der Barmherzigen Brüder K.) im Zeitraum vom 11. Dezember 2003 bis 5. Dezember 2009 in der Höhe von je EUR 38.302,19 (Hälfteanteil) dem Land Niederösterreich zu ersetzen. Mit den angefochtenen Bescheiden der Niederösterreic... mehr lesen...
Der am 14. Oktober 2005 verstorbene Johann G. war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 90035 Grundbuch xxxx W, geschlossener Hof "K," und der Liegenschaft EZ 685, welche aus dem mit einer Almhütte bebauten Grundstück 1669/3 besteht. Mit der Liegenschaft EZ 90035 ist zu C-LNr. 4 das Mitgliedschaftsrecht an der Agrargemeinschaft H-alpe (in weiterer Folge: Agrargemeinschaft) mit 16 Anteilsrechten verbunden. Der Mitbeteiligte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 90126 Grundbuch S, geschloss... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §684;ABGB §797;
Rechtssatz: Der Vermächtnisnehmer hat einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung der vermachten Sachen und Rechte, für den Erwerb von Besitz und Eigentum sind in der Regel noch die dafür erforderlichen Erwerbsakte notwendig. So erwirbt der Legatar zB. erst mit der grundbücherlichen Einverleibung das Eigentumsrecht an einer verma... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. und 21. Dezember 2001 beantragte die B.-GmbH für die Rechtsvorgängerin des Erst-, Zweit- und Drittmitbeteiligten (die Verlassenschaft nach der am 12. Juni 2001 verstorbenen Dr. R.-W., deren Verwaltung mit Beschluss des Bezirksgerichtes Döbling vom 6. Juli 2001 den Erst- bis Drittmitbeteiligten überlassen worden war) beim Magistrat der viertmitbeteiligten Stadtgemeinde die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Tiefgarage, eines Geschäftscenters und... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §21;ABGB §797;ABGB §810;BauO Krnt 1996 §17;BauRallg;
Rechtssatz: Dadurch, dass die eingeantworteten Erben, die nunmehr auch alle volljährig sind, zu erkennen gegeben haben, die Aufrechterhaltung der erteilten Baubewilligung anzustreben,... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 24. Februar 1995 zur Zl. 24 A 5070/92 und von einem im Verlassenschaftsverfahren geschlossenen "Erbübereinkommen" aus. Mit der Einantwortungsurkunde wurde der Nachlass des am 30. Dezember 1984 mit Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Landwirtes Elmar A. der Dorothea A. (Mutter der beiden Mitbeteiligten), die sich aus dem Rechtsgrund des Te... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §431;ABGB §797;ABGB §819;BSVG §2 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/08/0063 E 8. Mai 1990 RS 2 Stammrechtssatz Die Frage, wann der Erbe Eigentümer des Nachlasses wird, beantworten Lehre (vgl Klang in: Klang2, II, 371 f; Spielbüchler in: Rummel I2, § 436, RdZ 4; Welser in Rummel I2, §§ 797, 798, RdZ 5... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §431;ABGB §762;ABGB §763;ABGB §764;ABGB §797;ABGB §819;
Rechtssatz: Verkürzten Noterben kommt in dieser Eigenschaft keine Erbenstellung zu, sondern sie haben bloß einen Anspruch auf Auszahlung des entsprechenden Wertes in Geld, sie sind also einem Gläubiger gleichzuhalten (Hinweis Koziol - Welser, Grundriss II, 12. Auflage, Seite 503, Welser in Rum... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat gemeinsam mit seiner Ehefrau - dies ist unbestritten - bis Februar 1998 im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen landwirtschaftlichen Betrieb mit der Bezeichnung "Gutsverwaltung Sch." geführt; der Beschwerdeführer war gemäß § 2 BSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert gewesen. Unbestritten ist ferner, dass der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Ehefrau und der Sch GesmbH im Februar 1998 die Sch GmbH & Co KEG gegründet hat, die am... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §26;ABGB §797;BSVG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0058 E 26. Jänner 1993 RS 9 Stammrechtssatz Daß der ruhende Nachlaß einkommensteuerrechtlich im allgemeinen nicht als Rechtssubjekt angesehen und die Einkünfte, die dem Nachlaß zufließen, de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Verlassenschaftsabhandlung nach der am 24. Mai 1994 verstorbenen Susanne Ehrlich ergab einen Reinnachlaß im Betrag von S 19,359.161,93. Der Nachlaß bestand aus verschiedenen Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen, Kundenguthaben, Wertpapierdepots, einem Bausparguthaben und einem PKW. Die Verstorbene vermachte der Beschwerdeführerin im Testament vom 17. Februar 1994 e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: ABGB §531;ABGB §647;ABGB §797;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998160367.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am 12. Februar 1994 verstarb Franz Mäser und hinterließ an Vermögenswerten u.a. ein Sparbuch der Hypobank Vorarlberg mit einem Einlagenstand von S 1,045.478,07 (Konto-Nr. 478245319). In einem Testament vom 23. September 1991 hatte der Erblasser (der seine beiden Kinder gleichteilig zu Erben einsetzte) zugunsten der Beschwerdeführerin u.a. folgende Verfügung getroffen: "Meiner Lebensgefährtin Edith Schmitz ... vermache ich legatsweise ... 2. einen Barbetrag in Höhe von S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §531;ABGB §647;ABGB §797;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 1988 §97 Abs2 idF 1993/0... mehr lesen...
Am 27. Mai 1987 war der Sohn bzw Bruder der Beschwerdeführer, welcher ein Fremdenheim betrieben hatte, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Am 20. November 1987 gaben die Beschwerdeführer hinsichtlich der Hälfte (Mutter) bzw je eines Zehntels (fünf Geschwister) bedingte Erbserklärungen ab. Laut Abhandlungsprotokoll vom 7. November 1988 einigten sich die Beschwerdeführer darauf, daß der Gewerbebetrieb von einem Miterben gegen Auszahlung der anderen Miterben über... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §536;ABGB §797;ABGB §799;BAO §21 Abs1;EStG 1972 §23;EStG 1972 §24;EStG 1988 §23;EStG 1988 §24;
Rechtssatz: Für den Fall, daß mehrere Personen zu Erben eines Betriebes berufen sind, dieser Betrieb aber nur von einem Erben gegen Abfindung aus nachlaßfremden Mitteln an... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind Brüder. Sie sind Erben nach ihrer am 30. März 1989 verstorbenen Mutter Anna V. Nach Abgabe von bedingten Erbserklärungen vom 27. Juni 1989 wurde den beiden Beschwerdeführern der Nachlaß nach ihrer Mutter mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 19. März 1992, 17 A 97/89, eingeantwortet. Gleichzeitig wurde das Inventar mit Aktiven von S 2,218.166,-- Passiven von S 16,320.604,43, ______________ sohin einer Nachlaß... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §531;ABGB §797;ABGB §802;GGG 1984 §10 Z1;GGG 1984 §20;ZPO §396; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0100
Rechtssatz: Ein Erbe, der die Erbschaft (durch Abgabe einer bedingten Erbserklärung) mit dem Vorbehalt d... mehr lesen...
Der am 4. November 1990 verstorbene S war u.a. Kommanditist der G GmbH & Co KG. Mit Beschluß des Landesgerichtes Leoben vom 5. Juli 1991 wurde über das Vermögen der Verlassenschaft nach S der Konkurs eröffnet; als Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. A. bestellt. Erbserklärungen wurden nicht abgegeben. In dem die G GmbH & Co KG betreffenden Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1992 wurde der auf die Verlassenschaft nach S entf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1;EStG 1988 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0050 E 12. Oktober 1989 RS 6 Stammrechtssatz Die Abgabenschuld geht auf den Gesamtrechtsnachfolger dann über, wenn der Abgabenanspruch vor dem die Gesamtrechtsnachfolge bewirkenden... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §531;ABGB §547;ABGB §797;ABGB §799;BAO §19 Abs1;EStG 1988 §1 Abs1;KStG 1988 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die nach dem Tod eines Seuerpflichtigen erzielten Einkünfte werden grundsätzlich dem (den) Erben zugerechnet; deshalb ist der ruhende Nachlaß idR nicht als Steuersubjekt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §531;ABGB §547;ABGB §797;BAO §19 Abs1;EStG 1988 §1 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 EStG 1988 sind nur NATÜRLICHE PERSONEN einkommensteuerpflichtig. Nach herrschender Auffassung ist der Nachlaß zwischen Erbanfall und Einantwortung eine juristische Person (Hinweis K... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Jänner 1971 beantragte der verstorbene F.H. (Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin) als Eigentümer des sogenannten "K. L.", mit welchem Weide- und Holzbezugsrechte am angrenzenden Wald der mitbeteiligten Partei verbunden sind, die Ablösung derselben gegen Grund und Boden. Die mitbeteiligte Partei beantragte in der Verhandlung vom 22. Mai 1975 "für den Fall keiner gütlichen Einigung" u.a., den "Grenzverlauf zwischen Agrargemeinschaftsbesitz und K. L." festzustellen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §315;ABGB §424;ABGB §431;ABGB §797;
Rechtssatz: Für die Frage, ob aufgrund eines Kaufvertrages an der gesamten in der Grundbuchsmappe veranschaulichten Fläche Eigentum übertragen und erworben wurde, ist im Verhältnis zum Nachbarn, der sich nicht auf Ersitzung oder Besitzeinweisung durch denselben Verkäufer berufen kann, der tatsächliche Grenzverlau... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 1. Jänner 1966 Pächter eines im Eigentum seines Vaters stehenden landwirtschaftlichen Betriebes. Nach dem Tod seines Vaters am 4. Juli 1974 wurde er - seiner Behauptung nach am 9. September 1975 - Eigentümer dieses Betriebes, entrichtete aber weiterhin bis zum Inkrafttreten der 11. BSVG-Novelle, BGBl. Nr. 611/1987, am 1. Jänner 1988 die nach § 12 Abs. 3 lit. e B-PVG und § 23 Abs. 3 lit. e BSVG für einen Pächterbetrieb verminderten Beiträge. In einem zwische... mehr lesen...