Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Geschwister und haben gemeinsam eine Liegenschaft in Wien geerbt, auf der sich ein 1909 errichtetes Wohnhaus befindet. Neben dem Gebäude ist ein Hof angelegt, es gibt eine Garage mit zwei Abstellplätzen. Auf dem Niveau des Hochparterre ist ein Garten angelegt, der direkt von der Straße aus, vom Hof aus, sowie von der Wohnung im Hochparterre zugänglich ist. Die Kläger begehren die Realteilung durch
Begründung: von Wohnungseigentum und haben ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Johann J*****, vertreten durch Dr. Peter Zdesar & Partner, öffentliche Notare in Villach, betreffend Urkundenhinterlegung bezüglich der Liegenschaft EZ 116 KG *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war stiller Gesellschafter der beklagten KEG, die ein gastgewerbliches Unternehmen in Wien betrieb. Im Vertrag vom 5. 4. 2004 bestätigte die beklagte KEG zunächst, dass der Kläger als stiller Gesellschafter 35.000 EUR schon eingezahlt hat und verpflichtete sich zur Rückzahlung dieses Betrages in Teilbeträgen zum 1. 7. 2004 bzw zum 1. 10. 2004. Für den Fall der Säumnis verpflichtete sich die Beklagte, ihre Mietrechte am Geschäftslokal zugunsten des K... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 2. 1995 vermietete die Mutter des Klägers den Beklagten eine Wohnung, in der ein Bräunungsstudio betrieben wurde. Die Vermieterin verzichtete auf das Recht zur Kündigung für die Dauer von 10 Jahren. In den schriftlichen Mietvertrag wurde unter Punkt IX eingefügt, dass die Vermieterin den Mietern das von diesen übernommene Inventar um 840.000 S verkauft und dass dieser Kaufpreis in monatlichen Raten á 8.000 S ab 1. 2. 1995 zu begleichen ist. Für den Fall der Auflö... mehr lesen...
Begründung: Bezogene des hier geltend gemachten Wechsels vom 5. 11. 1995 ist eine Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, in deren Eigentum eine Betriebsliegenschaft in Wels steht. Diese GmbH erteilte an verschiedene Professionisten Aufträge für Umbauarbeiten des auf der Liegenschaft befindlichen Geschäftshauses. Eine neu gegründete Handels-GmbH & Co KG, deren kennzeichnender Firmenbestandteil ebenso wie jener der Betriebs- und Verwaltungs-GmbH aus dem Familiennamen der Gesellschafter g... mehr lesen...
Norm: ABGB §424GBG §26 Abs2
Rechtssatz: Rechtsgrund ist jedes den Rechtserwerb rechtsfertigende Rechtsverhältnis; auch in einer einvernehmlichen Aufhebung des Übergabsvertrages, die den Parteien wegen der ihnen zustehenden Vertragsfreiheit jederzeit möglich ist, liegt ein gültiger Rechtsgrund für die sachenrechtliche Rückabwicklung. Der Angabe anderer "
Gründe: ", speziell solcher für die Vertragsaufhebung, bedarf es nicht. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 771 KG Stifting mit dem Haus in 8010 Graz, Billrothgasse 6, in dem sich auch das Warenlager (an Orientteppichen) der prot. Firma Franz TAX-S*** befand, deren Alleininhaber der Kläger war. Im Lastblatt dieser Liegenschaft sind unter COZl. 7 und 8 aufgrund zweier Notariatsakte vom 24.11.1980 zugunsten der Beklagten die Pfandrechte für Darlehensforderugnen von 2,100.000 S und 700.000 S, je samt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.Februar 1982 errichtete der beklagte Notar einen Kaufvertrag zwischen der Walter G*** actual - Kunststoff Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden kurz: Firma G***) und der Klägerin mit folgenden wesentlichen Bestimmungen: "1. Die Firma 'Walter G*** actual - Kunststoff Gesellschaft mbH & Co KG' verkauft und übergibt an die Firma 'G*** Glastechnische Industrie Peter L*** Gesellschaft mbH' und diese letztere kauft und übernimmt... mehr lesen...
Norm: ABGB §424ABGB §431Krnt GdStruktVG §77 lita1.StVDG §11StV 1955 Art221.VerstaatlichungsG §5
Rechtssatz: Bei Bestimmungen wie § 77 lit a KrntGemStruktVG, § 5 des 1. VerstaatlichungsG, § 11 des 1.StVDG, Art 22 des StV 1955 stellt ein Gesetz den Titel zum Eigentumserwerb dar, und es bedarf hinsichtlich der betroffenen Liegenschaft auch nicht eines besonderen Verfügungsgeschäftes oder der Vornahme einer Übergabshandlung. Hier bildet das Gesetz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 47 Abs. 1 des am 1. Jänner 1973 in Kraft getretenen Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetzes vom 29. Juni 1972, LGBl.Krnt 1972 Nr. 63 wurden die Marktgemeinde Millstatt in dem sich aus §§ 46, 48 und 53 des zitierten Gesetzes ergebenden Gebietsumfang und die Gemeinde Obermillstatt in dem sich aus § 48 des zitierten Gesetzes ergebenden Gebietsumfang zur (neuen) Marktgemeinde Millstatt (= klagende Partei) vereinigt. Gemäß § 47 Abs. 2 KGemStruktVG i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alois A und Josef B sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1306 II KG Arzl. Diese Liegenschaft besteht aus dem Baugrundstück 97 sowie den Grundstücken 61, 62/1, 845, 846/1, 1253/1, 1587, 1588 und 1732. Mit der am 15. Juli 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte Alois A die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an dieser Liegenschaft 'durch freiwillige Feilbietung'. Er stellte schließlich (ON 5) das Urteilsbegehren, die Miteigentumsgemeinsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §424ABGB §830 B5
Rechtssatz: Die Teilungsklage ist eine Rechtsgestaltungsklage; das auf Naturalteilung lautende stattgebende Urteil bildet aber iSd § 424 ABGB bloß einen Titel zur Erwerbung des Alleineingentums. Entscheidungstexte 1 Ob 538/85 Entscheidungstext OGH 27.02.1985 1 Ob 538/85 Veröff: JBl 1985,672 6 Ob 572/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §424EheG §82
Rechtssatz: In einen als billig angesehenen Ausgleich ihrer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung aus Anlaß der Ehescheidung können die Streitteile auch Gegenstände einbeziehen, die u. U. von einer gerichtlichen Aufteilung ausgenommen gewesen wären. Eine solche nacheheliche Aufteilung der Wohnungseinrichtung ist als Rechtsgrund auch für eine rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung anzuerkennen. Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §424ABGB §425
Rechtssatz: Die erfolgreiche Anfechtung des Titels zu einer Eigentumsübertragung wegen Willensmängeln hat zur Folge, daß der Veräußerer sein Eigentum nicht verloren hat. Entscheidungstexte 1 Ob 791/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 791/79 JBl 1981,425 = SZ 53/13 3 Ob 600/83 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei, eine Kommanditgesellschaft, stellte am 31. Oktober 1978 einen Wechsel auf eigene Order über die Summe von 166 752.44 S, zahlbar gestellt bei der klagenden Partei per 31. Jänner 1979, aus. Dieser Wechsel wurde von der Firma M Baugesellschaft mbH (im folgenden Firma M) akzeptiert. Der Zweitbeklagte ist Komplementär der erstbeklagten Partei. Auf der Rückseite enthält der Wechsel ein Blankoakzept der erstbeklagten Partei und den Protest des Öff. Notars Dr. Bernhar... mehr lesen...
Norm: ABGB §424ABGB §881
Rechtssatz: Ein Vertrag zu Gunsten Dritter bildet einen gültigen Titel zum Eigentumserwerb schon nach § 414 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 482/56 Entscheidungstext OGH 12.12.1956 1 Ob 482/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0012764 Dokumentnummer JJR_1956... mehr lesen...
Der Kläger hatte Ende April 1953 gegen Hildegard S. aus Warenlieferungen eine Forderung von mindestens 73.000 S. Am 8. Mai 1953 trat er mit ihr eine Vereinbarung dahin, daß er von ihr mit 125.000 S bewertete Textilmaschinen unter Anrechnung auf seine Forderung ins Eigentum übernehme, diese aber pachtweise weiter in ihrer Gewahrsame belasse. Am 26. Juni 1953 kam eine weitere Vereinbarung zustande, wonach ihr der Kläger das Recht einräumte, die Maschinen zurückzukaufen; sie sollten ihr ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIABGB §424ABGB §1371
Rechtssatz: Bei der Sicherungsübereignung sind nur solche Parteienvereinbarungen verboten, die eine Umgehung des Verbots der Pfandverfallsklausel beinhaltet, nicht aber auch die Vereinbarung der Veräußerungsberechtigung. Entscheidungstexte 1 Ob 449/38 Entscheidungstext OGH 08.06.1938 1 Ob 449/38 DREvBl 1938/247 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIABGB §424
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen Sicherungsübereignung und Verpfändung besteht darin, daß bei der Sicherungsübereignung die Absicht der Parteien auf ( bedingte ) Eigentumsübertragung mit der persönlichen Verpflichtung des Gläubigers gerichtet ist, von dem im Eigentum liegenden Befugnissen nur zur Sicherung seiner Forderung Gebrauch zu machen, während bei der Verpfändung die Absicht der Parteien auf Pfandbestellu... mehr lesen...
Norm: ABGB §424
Rechtssatz: Im Falle der Sicherungsübereignung sind nur die Formen der Übergabe zulässig, die das bürgerliche Recht für die Bestellung eines Handpfandes vorschreibt; als solche Form stellt sich aber neben der körperlichen Übergabe auch die Übergabe durch Zeichen dar. Entscheidungstexte 2 Ob 861/27 Entscheidungstext OGH 21.09.1927 2 Ob 861/27 SZ 9/279 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §424ABGB §1068
Rechtssatz: Kauf mit ( wirkungsloser ) Vereinbarung des Wiederkaufsrechtes ist rechtlich als Sicherungsübereignung zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 820/27 Entscheidungstext OGH 06.09.1927 2 Ob 820/27 SZ 9/237 6 Ob 714/81 Entscheidungstext OGH 07.07.1982 6 Ob 714/81 Vgl aber; Beisatz: Wollt... mehr lesen...
Norm: ABGB §424
Rechtssatz: Die Sicherungsübereignung ist Dritten gegenüber außerhalb des Konkurses nur wirksam, wenn bei ihrer Begündung die nach bürgerlichem Rechte geltenden Voraussetzungen des Pfandrechtserwerbes eingehalten wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 452/26 Entscheidungstext OGH 22.06.1926 3 Ob 452/26 SZ 8/200 European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §424
Rechtssatz: Eigentumserwerb durch Sicherungsübereignung. Entscheidungstexte 3 Ob 923/24 Entscheidungstext OGH 11.02.1925 3 Ob 923/24 SZ 7/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0012763 Dokumentnummer JJR_19250211_OGH0002_0030OB00923_2400000_001 mehr lesen...