RS OGH 1986/3/5 3Ob594/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1986
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Norm

ABGB §424
ABGB §431
Krnt GdStruktVG §77 lita
1.StVDG §11
StV 1955 Art22
1.VerstaatlichungsG §5

Rechtssatz

Bei Bestimmungen wie § 77 lit a KrntGemStruktVG, § 5 des 1. VerstaatlichungsG, § 11 des 1.StVDG, Art 22 des StV 1955 stellt ein Gesetz den Titel zum Eigentumserwerb dar, und es bedarf hinsichtlich der betroffenen Liegenschaft auch nicht eines besonderen Verfügungsgeschäftes oder der Vornahme einer Übergabshandlung. Hier bildet das Gesetz die Voraussetzung für die bücherliche Eintragung, die der materiellen Rechtslage entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0038590

Dokumentnummer

JJR_19860305_OGH0002_0030OB00594_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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