Norm
ABGB §424Rechtssatz
Bei Bestimmungen wie § 77 lit a KrntGemStruktVG, § 5 des 1. VerstaatlichungsG, § 11 des 1.StVDG, Art 22 des StV 1955 stellt ein Gesetz den Titel zum Eigentumserwerb dar, und es bedarf hinsichtlich der betroffenen Liegenschaft auch nicht eines besonderen Verfügungsgeschäftes oder der Vornahme einer Übergabshandlung. Hier bildet das Gesetz die Voraussetzung für die bücherliche Eintragung, die der materiellen Rechtslage entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0038590Dokumentnummer
JJR_19860305_OGH0002_0030OB00594_8500000_002