RS OGH 1980/1/30 1Ob791/79, 3Ob600/83, 1Ob353/97m, 8Ob221/01k, 8Ob96/05h

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

ABGB §424
ABGB §425

Rechtssatz

Die erfolgreiche Anfechtung des Titels zu einer Eigentumsübertragung wegen Willensmängeln hat zur Folge, daß der Veräußerer sein Eigentum nicht verloren hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011105

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00791_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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