Norm
ABGB §424Rechtssatz
Die erfolgreiche Anfechtung des Titels zu einer Eigentumsübertragung wegen Willensmängeln hat zur Folge, daß der Veräußerer sein Eigentum nicht verloren hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011105Dokumentnummer
JJR_19800130_OGH0002_0010OB00791_7900000_001