Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660-Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B-LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstantragstellerin als aufgrund eines Leibrentenvertrags Berechtigte („außerbücherliche Eigentümerin“) hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile „zum Zweck der Sicherung der Erhaltung des Familie... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §1332
Rechtssatz: Ein Gebäude fällt unter den weiten Sachbegriff des § 285 ABGB und ist daher auch „Sache" im Sinne des §1332 ABGB. Es repräsentiert ungeachtet seiner sachenrechtlichen Zuordnung zu Grund und Boden (§ 297 ABGB) ein (eigenes) vermögenswertes Gut, dessen Substanz durch das fahrlässige Handeln vernichtet werden kann. Der diesbezügliche Anspruch auf Geldersatz kann sich aber nicht an einem Verkehrswert des Gebäud... mehr lesen...
Norm: ABGB §285
Rechtssatz: Ungeachtet der durch Widmung und Aufstellung erfolgten Qualifikation eines Grabsteines als res religiosa (SZ 16/229, SZ 27/51) ist seine Veränderung im Einverständnis aller Angehörigen der im gemeinsamen Grab Ruhenden keineswegs ausgeschlossen. Insoweit ist das Verhältnis des Benützungsberechtigten zum Angehörigen des Verstorbenen jedenfalls privatrechtlicher Natur, sodass die Austragung solcher strittiger Privatrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Halbgeschwister. Ihre gemeinsame Mutter verstarb 2000, der Vater der Klägerin bereits 1959. Über Wunsch der Mutter wurde diese im Grab des Vaters am P***** Friedhof in I***** beigesetzt, dessen Grabstein damals die Inschrift "Alois B*****, geb. am 16. 01. 1931, gest. am 03. 06. 1959" trug. Zur Abdeckung der Kosten für Begräbnis und Grabstein hatte die Mutter der beklagten Tochter zu Lebzeiten einen Geldbetrag übergeben. Die Grab(erhaltungs... mehr lesen...
Norm: AHVB 1986 Art1 Pkt2.1.1ABGB §285
Rechtssatz: Allgemeingüter wie Luft, fließendes Wasser oder Grundwasser werden nicht als Sachen im Sinne der §§ 285 ff ABGB angesehen. Anders verhält es sich, wenn diese allgemeinen Güter abgegrenzt oder einer gesonderten wirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden. Deren Verlust durch den Versicherungsfall stellt nicht einen reinen dh nicht zu deckenden Vermögensschaden, sondern einen zu deckenden Sachfo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Installateur hat bei der beklagten Versicherung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der die AHVB 1986 zugrundegelegt wurden. Dem Kläger unterlief bei Installationsarbeiten ein Montagefehler (mangelhafte Verbindung zweier Rohrstücke), der zu einem Wasseraustritt im Nachbarlokal der Auftraggeberin und zu einem von dieser bezahlten erhöhten Wasserverbrauch führte. Deshalb wurde der Kläger rechtskräftig zum Ersatz in Höhe von S 59.805,77, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §1054
Rechtssatz: Im Leitungsrohr gefasstes und geführtes Wasser ist eine Sache, die Gegenstand eines Kaufvertrags sein kann (vgl GlUNF 3231). Entscheidungstexte 7 Ob 60/00z Entscheidungstext OGH 27.09.2000 7 Ob 60/00z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114207 Do... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin und erstgefährdete Partei (im Folgenden Erstklägerin) leidet unter der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Sie hat die zweitklagende und gefährdete und die drittklagende und gefährdete Partei - im Folgenden Zweit- und Drittkläger - zur Klagsführung bevollmächtigt. Sie befindet sich seit 30. 7. 1999 in der Ersten neurologischen Abteilung des Neurologischen Krankenhauses der Stadt Wien - Rosenhügel. Die Beklagte Stadt Wien wird im Falle des Ablebens der Erstk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren bis 3. 7. 1984 miteinander verheiratet. Ihrer Ehe entstammte die am 24. 7. 1977 geborene Tochter Silvia G*****, die nach der Scheidung der Streitteile bei der Beklagten in L***** verblieb, während der Kläger nach S***** zog und zu seiner Tochter nur eher unregelmäßig Kontakt hatte. 1994 zog die Beklagte zu ihrem nunmehrigen Ehemann nach H*****, während Silvia G***** in L***** wohnhaft blieb, aber weiter intensiveren Kontakt zu ihrer Mut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt erfolgte, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Den Ausführungen des Revisionswerbers, bei den ihm zur Last gelegten Vorfällen handle es sich nur um geringfügige Verfehlungen, denen insgesamt nicht das Gewicht eines Entlassungsgrundes im Sinne... mehr lesen...
Norm: ABGB §285
Rechtssatz: Der Aufbau der Datensicheruung ist Angelegenheit der Unternehmensorganisation. Es obliegt dem Unternehmer bzw dem für den Softwarebereich Verantwortlichen, genaue Richtlinien hinsichtlich der Datensicherung zu erstellen, um einen Verlust von Daten und Programmen im Fall eines Maschinenschadens oder einer Fehlbedienung der Anlage zu vermeiden. Zur Durchführung des erarbeiteten Sicherheitssystems sind an die Arbeitnehm... mehr lesen...
Norm: ABGB §285AngG §26 I
Rechtssatz: Der Arbeitgeber hat sofort nach der Austrittserklärung des Arbeitnehmers eine entsprechende Datensicherung durchzuführen, um einen späteren Verlust von Daten zu verhindern, zumal wenn bekannt war, daß eine Projektübergabe - die von Seite des Arbeitgebers im übrigen gar nicht angeordnet wurde - nicht stattgefunden hatte. Entscheidungstexte 9 ObA 182/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.10.1985 bis 28.9.1988 im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Aus diesem Dienstverhältnis, das durch vorzeitigen Austritt des Klägers endete, steht diesem eine restliche Entgeltforderung von S 114.222,24 zu. Der Kläger war bei der beklagten Partei mit der Erstellung von Computerprogrammen beschäftigt und erarbeitete ua im Rahmen des Projektes "Schlüsselanlagen das Berechnungsmodul auf der Basis des Algorithmus Dokto... mehr lesen...
Norm: ABGB §285AngG §27 E4f
Rechtssatz: Wie bei anderen Arbeitsprozessen auch, muß sich der Arbeitgeber mit der Art und Weise der Programmgestaltung vertraut machen, um geeignete Weisungen geben zu können. Notwendig sind genaue Richtlinien unter anderem auch für die Vorgangsweise bei der Programmerstellung und das richtige und vollständige Dokumentieren. Bleiben die Weisungen unter diesen Gesichtspunkten unvollständig, so trägt der Arbeitgeber ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285DHG §1
Rechtssatz: Eine Haftung des AN für den Verlust von Daten kann nur aus einem weisungswidrigen Verhalten - etwa Unterlassung der Datensicherung trotz entsprechenden Auftrages - reultieren. Da kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß im Unternehmen des AG im Rahmen eines Datensicherungssystems eine derartige Wiesung erteilt wurde, fällt dem AN auch kein Verschulden zur Last, wenn er die Sicherung der Daten unterließ. Auch wenn d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit einer auf § 89 Abs 1 FinStrG gestützten schriftlichen "Beschlagnahmeanordnung" verfügte das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens am 22.1.1981 zu Z 88/80 die Beschlagnahme der als Beweismittel in Betracht kommenden "gesamten Buchhaltungs- und Schriftverkehrsunterlagen der P*** Beratungs-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz "P***"), welche ihren S... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §292ABGB §416ZPO §304
Rechtssatz: Jegliche Urkunde, sei es ein Original, eine Abschrift, eine Durchschrift oder eine Fotokopie ist eine (selbstständige) körperliche Sache im Sinne der §§ 285 292 ABGB, an der auch Eigentum erworben werden kann; deritatives Eigentum an schon errichteten Urkunden wird durch die Übergabsformen der §§ 426, 428, 429 ABGB erworben. Ansonsten bleibt derjenige, der auf eigenem Material (Papier) eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.12.1982, S 167/82-2, wurde über das Vermögen des Friseurmeisters Herbert H*** auf Antrag der Beklagten der Konkurs eröffnet und die Klägerin zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte hatte bereits zu 49 Nc 691/81 und zu 49 Nc 18/82 gegen den Gemeinschuldner Konkursanträge gestellt. Nachdem dieser am 19.3.1982 an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen S 133.000,-- an die Beklagte bezahlt und sich gleic... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §292KO §44 Abs1
Rechtssatz: Bei den Aussonderungsrechten handelt es sich um Sachen, die dem Gemeinschuldner nicht gehören - somit um "nicht zur Konkursmasse gehörige Sachen" wozu nach §§ 285, 292 ABGB auch Rechte zählen können. Entscheidungstexte 8 Ob 593/86 Entscheidungstext OGH 18.12.1986 8 Ob 593/86 Veröff: SZ 59/228 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §308ABGB §383ABGB §472oöFischereiG §7
Rechtssatz: Im Sachenrecht herrscht Typenzwang. Aus dem Gesetz ergibt sich eine geschlossene Zahl von dinglichen Rechten. Den Parteien steht es nicht frei, neue Sachenrechte zu bilden. Auch die Ausgestaltung der Sachenrechte nach Inhalt und Umfang ist abschließend im Gesetz geregelt. Das gilt auch für das Fischereirecht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285
Rechtssatz: Der Sachbegriff des § 164 StGB deckt sich mit jenem des bürgerlichen Rechts und erfaßt demnach auch Bargeld. Entscheidungstexte 12 Os 79/76 Entscheidungstext OGH 27.07.1976 12 Os 79/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009753 Dokumentnummer JJR_1976... mehr lesen...
Karl F war Ehemann der Erstklägerin. Aus dieser Ehe stammen zwei Kinder, der Zweitkläger und die Drittklägerin. Im Jänner 1970 verließ Karl F die Ehewohnung. Beim Strafbezirksgericht Wien leitete die Erstklägerin gegen die Beklagte, die bei Karl F als Angestellte beschäftigt war, ein Verfahren wegen Ehestörung ein. In einem am 13. 1. 1971 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich die Beklagte, jeden Kontakt mit Karl F zu meiden und von sich aus zu verhindern, daß dieser über das un... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §531ABGB §914 II
Rechtssatz: Für Art und Ort der Bestattung eines Leichnams ist vor allem der Wille des Verstorbenen maßgebend; im Streitfall ist insbesondere dann, wenn bereits eine Bestattung des Leichnams stattgefunden hat, auch zu erforschen, wie der Verstorbene mutmaßlich entschieden hätte, wenn er vor seinem Tode einen Wunsch über Art und Ort der Bestattung zu äußern gehabt hätte. Nur wenn sich ein solcher Wille nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §531ABGB §914 II
Rechtssatz: Es Entspricht dem allgemeinen sittlichen Empfinden, die Ruhe der Toten möglichst ungestört zu lassen. Die Umbettung einer bereits beigesetzten Leiche kann daher nur aus ganz besoneren Gründen verlangt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 257/72 Entscheidungstext OGH 06.12.1972 1 Ob 257/72 SZ 45/133 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §285 ffABGB §418
Rechtssatz: Verlust der Nähmlichkeit der Sache durch Bauführung. Entscheidungstexte 6 Ob 252/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 6 Ob 252/71 SZ 44/192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0009752 Dokumentnummer JJR_19711222_OGH0002_0060OB00252_710000... mehr lesen...
Norm: ABGB §285
Rechtssatz: Die " Widmung einer Grabstätte " ist eine Verfügung im wesentlichen familienrechtlicher Natur, die das bach der Friedhofsordnung erworbene dingliche Nutzungsrecht an der Grabstelle beschränkt; da die Formerfordernisse für letztwillige Vefügungen nicht gelten, kann eine Widmung auch konkludent erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 158/67 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §531
Rechtssatz: Das Benützungsrecht am Grabe ist zwar nicht Gegenstand der Verlassenschaftsabhandlung, geht aber von Todes wegen über, und zwar - wenn die Friedhofsordnung dies bestimmt und eine andere Verfügung des Erblassers nicht getroffen wurde - an die zivilrechtlichen Erben. Läßt sich danach das Benützungsrecht nicht ermitteln, sind Pietätsrücksichten maßgebend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Firma W., mit dem Sitze in Wien, betreibt einen Handel mit Waschmaschinen und unterhält einen eigenen Kundendienst. Zur Leiterin der Linzer Filiale des Unternehmens war im Jahre 1962 Hermine P. bestellt worden. Diese gestattete dem Kläger, der einen Kundendienst für Elektrogeräte aufziehen wollte, durch Josefine S. Namen und Anschriften der Kunden aus der Kundenkartei der Firma W. zu entnehmen. Frau S. übergab die auf diese Art hergestellten Kundenlisten dem Kläger, der daraus ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §285ABGB §303ABGB §414ABGB §415
Rechtssatz: In den Bestimmungen der §§ 414 ff ABGB sind unter Sachen nur körperliche Sachen zu verstehen. Beschriftung von Karteiblättern mit Adressenmaterial, das aus Kundenlisten einer Firma entnommen wird, die mit Zustimmung der Filialleiterin dieser Firma angfertigt und dem Eigentümer der Karteikarten überlassen wurden - keine Verarbeitung fremder körperlicher Sachen. Entscheidu... mehr lesen...