Norm
ABGB §285Rechtssatz
In den Bestimmungen der §§ 414 ff ABGB sind unter Sachen nur körperliche Sachen zu verstehen. Beschriftung von Karteiblättern mit Adressenmaterial, das aus Kundenlisten einer Firma entnommen wird, die mit Zustimmung der Filialleiterin dieser Firma angfertigt und dem Eigentümer der Karteikarten überlassen wurden - keine Verarbeitung fremder körperlicher Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0009733Dokumentnummer
JJR_19650119_OGH0002_0080OB00365_6400000_001