Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Ein während eines Monats eintretender Herabsetzungsgrund führt erst zum nächsten Monatsersten zur Verringerung der Unterhaltspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111944Im RIS seit
27.05.1999Zuletzt aktualisiert am
08.03.2022