Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Hofrätin Dr. Fichtenau als Vorsitzende sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christina P*****, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt in Hallein, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in Salzburg, wegen 11.704,80 EUR s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stürzte am 7. 11. 2007 bei einem abendlichen Spaziergang in einer Fußgängerzone über eine in ca 10 bis 15 cm Höhe gespannte Kette, mit der ein Plakatständer an der Standsäule eines Verkehrszeichens befestigt war. Der Abstand zwischen dem Plakatständer und dem Verkehrszeichen betrug rund 1 m. Der Plakatständer befand sich bereits seit einigen Tagen in dieser Position. Vor dem Kläger war schon ein anderer Passant über die Kette gestolpert, dabei aber unverletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. 2. 2006 geriet der Kläger, der mit seinem Pkw im Ortsgebiet von Neudörfl die Kleebergstraße talwärts befuhr, kurz vor der Kreuzung mit der Sulzerstraße auf eisglatter Fahrbahn ins Schleudern, wodurch der Pkw gegen das Geländer der Kleebachbrücke stieß und sodann in den Kleebach stürzte. Der Unfall, bei dem am Pkw Sachschaden entstand, ereignet sich um 4:20 Uhr. Der Kläger begehrte von der beklagten Gemeinde Zahlung von zuletzt 6.148 EUR sA. Er brachte v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde als Radfahrer am 26. 9. 2005 gegen 15.30 Uhr durch einen Sturz bei einer Asphaltbodenschwelle auf dem im Stadtgebiet der Beklagten liegenden Max-Schlager-Weg, dessen Wegehalterin damals die beklagte Stadtgemeinde war, verletzt. Diese Asphaltbodenschwelle war vorher im Auftrag der Beklagten von der Nebenintervenientin errichtet worden. Der Kläger begehrt 12.901,97 EUR sA (davon 12.000 EUR Schmerzengeld) als Schadenersatz aus dem Unfallsereignis; weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin unterrichtet als Landeslehrerin an einer von der beklagten Partei erhaltenen öffentlichen Pflichtschule. Als sie am 30. 11. 2004 nach Unterrichtsschluss um 17.30 Uhr das Schulgebäude verließ, stürzte sie am Weg zum Lehrerparkplatz und zog sich einen Bruch zweier Rippen sowie Schürfwunden zu. Sie begehrte an Schmerzengeld 5.000 EUR, 50 EUR für beim Sturz beschädigte Schuhe und weitere 50 EUR an Spesen für Fahrten und Telefonate. Zusammengefasst brac... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 1. 2003 stürzte der Kläger auf einem Weg der Wohnungsanlage der erstbeklagten Partei. Er wollte seine dort wohnenden Freunde besuchen. Unmittelbar vor dem Haus hatte sich eine Eisplatte gebildet. Die Zweitbeklagte ist Hausbesorgerin und Angestellte der erstbeklagten Partei. Der Kläger begehrt Schadenersatz und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für Schäden aus dem Unfall. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die erstbeklagte Partei sei zwar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Tourismusverband bewirbt in von ihm herausgegebenen Prospekten und Radführern eine für den Mountainbikeverkehr freigegebene Forststraße. Am talseitigen Beginn der Forststraße ist eine Hinweistafel mit den Benützungsbedingungen für den Mountainbikeweg angebracht. Hinsichtlich der Forststraße besteht ein Pachtvertrag zwischen der beklagten Partei und der Österreichischen Bundesforste AG als Grundeigentümer. Außer Streit steht, dass die beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststel... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Am 13. 12. 1997 ereignete sich gegen 6.30 Uhr ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin kam am 2. 2. 1999 im Ortsgebiet der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 9. 1994 fuhr der Kläger mit seinem Auto auf der Schnellstraße S 4 (Mattersburger-Schnellstraße) in Fahrtrichtung von Wiener Neustadt kommend und verringerte um ca 19.30 Uhr bei Dämmerung und wegen regennasser Fahrbahn seine Geschwindigkeit von rund 90 km/h vorerst auf 70 km/h und dann auf 60 km/h, um mit dieser Geschwindigkeit bei Kilometer 8.0 über die Abfahrtsrampe 3/3 Bad Sauerbrunn von der Schnellstraße abzufahren. In der Rampenkurve rutschte der Klä... mehr lesen...
Begründung: Am Dienstag den 6. 1. 1998, um 11.50 Uhr, rutschte der Kläger mit seinem PKW Mercedes Benz 300 SEL auf der Klopeinersee-Süduferstraße (Landesstraße 122) im Bereich des Kilometers 1,2 bei Glatteis von der Fahrbahn und stieß mit seinem Fahrzeug gegen die Böschung. Es entstand ein Schaden von S 143.412, für das Abschleppen des Fahrzeuges hatte der Kläger S 2.730 zu bezahlen. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der beklagten Partei als Halterin der Landesstraße S... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Fußgängerin stürzte am 22.12.1992 um etwa 18.30 Uhr auf dem Gemeindeweg der Beklagten und verletzte sich unter anderem an der linken Hand und am
Kopf: . Aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt sie die Zahlung von S 80.000 (darin enthalten S 77.000 an Schmerzengeld) sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen Schäden. Sie brachte dazu vor, die beklagte Partei treffe grobes Verschulden, weil der Weg trotz bereits tagelanger Min... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 1982 beim Land ***** in der Abteilung II b 1 (Rechtsangelegenheiten für Eisenbahn- und Rechtswesen) beschäftigt. Im Jahre 1983 wurde sie überdies zur Sachverständigen für die Lenkerprüfung bestellt. Zur leichteren Abwicklung von Fahrten zu auswärtigen Führerscheinprüfungsterminen erhielt sie von der beklagten Partei einen Schlüssel für den Schranken eines Parkplatzes im südlichen Hof des Amtsgebäudes M*****-Straße, in dem sie normalerweise nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2ABGB §1319a
Rechtssatz: Beurteilungsmaßstab für die Mangelhaftigkeit des Wegs ist das Verkehrsbedürfnis und die Zumutbarkeit entsprechender Maßnahmen. Entscheidungstexte 1 Ob 42/95 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 1 Ob 42/95 2 Ob 191/97w Entscheidungstext OGH 09.10.1997 2 Ob 191/97w Auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2ABGB §1319a
Rechtssatz: Es kommt im jeweils zu prüfenden Einzelfall darauf an, ob der Wegehalter die ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um eine gefahrlose Benützung gerade dieses Wegs sicherzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 42/95 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 1 Ob 42/95 2 Ob 299/01m Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Im Gemeindegebiet von T***** führt vom Ortsteil L***** aus ein Weg zu der auf 1787 m Höhe gelegenen G*****alm, wo der Drittbeklagte eine Gastwirtschaft betreibt. Dieser Weg war Anfang der 60-iger Jahre von verschiedenen Agrargemeinschaften gebaut worden, die sich in der Folge zu einer Interessentschaft zusammengeschlossen haben. Auf diesem Weg, der zunächst nur im Sommer offen war, bestand ein Fahrverbot mit Ausnahme für land- und forstwirtschaftliche Zwecke; er wurde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte V*** stellt für sportliche Aktivitäten im Winter eine auf einer Privatstraße der Bundesforste in Grundlsee-Gößl präparierte Naturrodelbahn zur Verfügung, die allgemein frei zugänglich ist und von jedermann unentgeltlich benützt werden kann. Diese Rodelbahn wird abends beleuchtet. Die Leuchten sind in Abständen von etwa 70 Metern in 5 Meter Höhe an Bäumen befestigt. Die letzte dieser Leuchten ist etwa 1,5 Meter nördlich des im Winter offenstehenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 15.11.1985 gegen 8,30 Uhr in Klagenfurt als Fußgängerin beim Überqueren des Alten Platzes zu Sturz und wurde dabei verletzt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte sie aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 267.000,- sA (Schmerzengeld, Verdienstentgang); überdies stellte sie ein auf Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Unfallschäden gerichtetes Feststellungsbegehren. Dem Grunde nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7.1.1984 gegen 16,45 Uhr fuhr Mag. Walter H*** mit dem von ihm gelenkten PKW mit dem Kennzeichen K 86.801 auf der Gemeindestraße zwischen St. Michael ob Bleiburg und Mittlern in Richtung Norden. Infolge Glatteisbildung gelang es ihm nicht, den PKW vor dem die Gemeindestraße kreuzenden Eisenbahngleis der Bahnlinie Bleiburg-Klagenfurt anzuhalten. Der auf dem Gleis zum Stillstand gekommene PKW wurde von einem Zug erfaßt und mitgeschleift. Dabei wurden Mag. Wal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kam am 30. Jänner 1982 gegen 10,15 Uhr als Fußgängerin in Linz im Bereich des Durchganges von der Baumbachstraße zur Herrenstraße auf der vereisten asphaltierten Fläche vor dem Neuen Dom zu Sturz und wurde dabei verletzt. Wegen dieses Unfalles der Klägerin wurde zu 16 U 675/82 des Bezirksgerichtes Linz gegen Adolf W***, einen Bediensteten der Straßenmeisterei Linz-Nord, ein Strafverfahren eingeleitet; es wurde gemäß § 90 StPO eingestellt. Mit eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2 A
Rechtssatz: Von § 1319a Abs 2 ABGB wird vorausgesetzt, dass die Landfläche jedermann oder wenigstens einem eingeschränkten Benützerkreis zu Verkehrszwecken zur Verfügung steht. Die Landfläche muss also dem Zweck dienen, von einem Ort zu einem anderen Ort zu gelangen. Entscheidungstexte 2 Ob 53/85 Entscheidungstext OGH 21.01.1986 2 Ob 53/85 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei habe als Eigentümerin des Universitätsgebäudes in Graz, Schubertstraße 6 A, dadurch ihre Verkehrssicherungspflicht grob vernachlässigt, daß sie neben einem an der Ostseite des Gebäudes entlang führenden Fußsteig gelegene "Kellerschächte" nicht abgesichert habe, sodaß die Klägerin am 7.3.1983 um ca.18 Uhr 45 in einen solchen Schacht gestürzt und dabei erheblich verletzt worden sei. Der Schadenersatzanspruch werde auf alle nach d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2 A
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von dreißig km/h ist für jeden Kraftfahrer ein ausreichender allgemeiner Hinweis auf die besonderen Gefahren der Straße und demgemäß auch auf die Notwendigkeit der Anwendung besonderer Vorsicht; der Straßenhalter hat somit seiner sich aus § 1319 a ABGB ergebenden Warnpflicht entsprochen (Hier: bei Vorliegen von zweihundert Meter langen acht Zentimeter tiefen Eisrillen). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2
Rechtssatz: Das Merkmal der Zumutbarkeit erfordert die Berücksichtigung dessen, was nach allgemeinen und billigen Grundsätzen vom Halter erwartet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 128/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 Ob 128/82 Veröff: ZVR 1983/14 S 21 2 Ob 51/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 2 Ob 51... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2 B
Rechtssatz: Von einem Kraftfahrzeuglenker muß nach ständiger Judikatur jedenfalls erwartet werden, daß er mit den Regeln der Fahrtechnik vertraut ist, die mit dem Fahren auf eisiger Fahrbahn verbundenen Gefahren kennt und sein Verhalten danach einrichtet. Der Straßenhalter darf sich daher im Rahmen der ihm zumutbaren Sicherungsmaßnahmen darauf verlassen, daß der Kraftfahrer eine von der mit dreißig km/h festgesetzten Hö... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a Abs2 B
Rechtssatz: Ein händisches Abtragen von zweihundert Meter langen, acht Zentimeter tiefen Eisrillen zur Winterszeit, während welcher solche Rillenbildungen auf Bergstraßen immer wieder auftreten können, ist einer im Bergland liegenden Marktgemeinde nicht zumutbar. Entscheidungstexte 2 Ob 128/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 Ob 128/82 Veröff: ZVR 198... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1295 IId4b1ABGB §1319a Abs2 D
Rechtssatz: Ist ein Weg für das Befahren mit Rodeln freigegeben kann der Benützer auf dessen verkehrssicheren Zustand vertrauen und damit rechnen, dass atypische Gefahrenquellen entweder ganz fehlen, oder, soweit vorhanden, ausreichend gekennzeichnet oder durch Absicherungen entschärft sind. Das Fehlen eines Brückengeländers im Verlauf einer kurvenreichen Rodelabfahrt ist eine "atypische"... mehr lesen...