Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte dem nunmehrigen Oppositionsbeklagten zur Hereinbringung einer Forderung von 123.073,55 S sA auf Grund der Beschlüsse desselben Gerichts vom 22. Mai 2001 und 28. Mai 2001 (AZ 5 C 6/01m) die in der Folge auf 100.350,61 S sA eingeschränkte Forderungs- und Fahrnisexekution gegen die nunmehrige Oppositionsklägerin. Das zu AZ 5 C 6/01m des Erstgerichts anhängige Scheidungsverfahren der Streitteile ist noch nicht beendet. Am 15. Dezember 1997... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Beklagte waren verheiratet, ihre Ehe wurde mit Urteil vom 15.6.1976 geschieden. Die Beklagte beantragte sodann gemäß § 1 6.DVzEheG, ihr die in dem dem Mann gehörenden Haus befindliche frühere Ehewohnung zur ausschließlichen Benützung zuzuweisen. Am 5.1.1977 schlossen die vormaligen Ehegatten im Verfahren nach der sechsten Durchführungsverordnung zum Ehegesetz einen gerichtlichen Vergleich, nach welchem der Mann die Wohnung der Frau zur all... mehr lesen...
Die von den Streitteilen am 17. 8. 1957 geschlossene Ehe ist aufrecht, doch leben die Ehegatten seit März 1975 getrennt. Die Streitteile waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 411 KG H, Baugrundstück Nr. 64/23, auf dem sie im Jahre 1974 ein Haus im Rohbau errichtet hatten, das nach seiner Fertigstellung als Ehewohnung verwendet werden sollte. Mit Kaufvertrag vom 8. 6. 1978 verkauften die Streitteile die Liegenschaft um einen Kaufpreis von 820 000 S, der im Juli 1978 je zur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237ABGB §1435EheG §81 ff
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 81 ff EheG stehen während aufrechter Ehe der Erhebung von Kondiktionsansprüchen zwischen Ehegatten aus zweckverfehlten Leistungen nicht entgegen. Die besonderen Aufteilungsgrundsätze der §§ 81 ff EheG sind auf solche Kondiktionsansprüche nicht sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 591/82 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Der beherrschende Grundsatz des § 1237 ABGB, daß jeder Ehegatte das in die Ehe eingebrachte und das während der Ehe erworbene Vermögen als sein Eigentum behält (Grundsatz der Gütertrennung) wurde durch das EheRÄG infolge Beseitigung der die Frau benachteiligenden Vermutungen sogar noch verschärft. Infolge der Gütertrennung ist auch jeder Ehegatte allein Gläubiger seiner Schuldner und Schuldner seiner Gläubiger; auch... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §863 E1ABGB §863 IABGB §1237
Rechtssatz: Konkludenter Erwerb des Miteigentums von Ehegatten an mit gemeinsamen Mitteln zur gemeinsamen Gebrauch angeschafften Sachen. Entscheidungstexte 7 Ob 735/80 Entscheidungstext OGH 12.02.1981 7 Ob 735/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS001316... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Die Vermutung des § 1237 ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat. Entscheidungstexte 5 Ob 523/77 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 5 Ob 523/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022311 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §300 CABGB §1237ABGB §1238AußStrG §21 ffBGB §1371BGB §1931JN §106 ff
Rechtssatz: 1) Der in der Bundesrepublik Deutschland gelegene unbewegliche Nachlaß eines österreichischen Erblassers vererbt sich infolge Rückverweisung der österreichischen erbrechtlichen Kollisionsnormen nach deutschem Recht als der lex rei sitae. 2) Für Eheleute, bei denen der Mann österreichischer Staatsangehöriger ist und die Frau sowohl die deutsche wie die ös... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 11. September 1967 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Der Beklagte als Lenker eines LKW hatte diesen Unfall verschuldet. Dabei wurde auch der Gatte der Klägerin verletzt. Beide machten Ersatzansprüche geltend. Während das Ersturteil in bezug auf den Gatten der Klägerin rechtskräftig geworden war, hat der Beklagte das Ersturteil hinsichtlich der Klägerin mit Berufung angefochten. Das Erstgericht sprach der Klägerin den Betrag von 17.849.20 S zu und wies das Mehr... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 1. Dezember 1956 geheiratet. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 11. November 1963 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist Eigentümer einer 7 Joch großen Landwirtschaft in F., die Beklagte Eigentümerin einer über 30 Joch großen Landwirtschaft in G. Durch die Eheschließung hat sich an diesen Eigentumsverhältnissen nichts geändert. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger Verurteilung der Beklagten zur 1. Hera... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237ABGB §1238ABGB §1239
Rechtssatz: Der Ehemann, der als Verwalter der Landwirtschaft seiner Gattin, wenn auch im eigenen Namen, aus dem Erlös von Früchten der Liegenschaft (von forstmäßig geschlägertem Holz) für das landwirtschaftliche Unternehmen Maschinen angeschafft hat, ist nicht Eigentümer dieser Maschinen geworden, sondern hat das Eigentum daran für seine Ehefrau als deren mittelbarer Stellvertreter erworben. ... mehr lesen...
Die im Jahre 1958 geschlossene Ehe der beiden Parteien ist noch aufrecht, doch leben die Eheleute getrennt. Der Beklagte strebte die Scheidung der Ehe an, jedoch bisher ohne Erfolg. Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 75.000 S. Sie brachte vor, beide Eheleute hätten ihre Pensionsbezüge zusammengelegt, ein Grundstück erworben und darauf ein Haus erbaut. Obwohl vereinbart worden sei, daß die Liegenschaft beiden Teilen gehören solle, habe der Beklagte das gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Die Vermutung des § 1237 ABGB gilt nur bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, worunter auch die tatsächliche Auflösung der Haushaltsgemeinschaft fällt. Entscheidungstexte 1 Ob 116/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 116/67 Veröff: EFSlg 8410 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Wer die Mittel zum Ankauf beigestellt hat, ist nicht entscheidend, es kommt vielmehr darauf an, wer gekauft hat und für wen gekauft wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 116/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 1 Ob 116/67 Veröff: EFSlg 8412 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS00257... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das Begehren, der Beklagte habe ihr den Einachsschlepper "Holder", gebraucht, samt Zubehör, und zwar einem Achsanhänger, einem Roder, einem Mähwerk mit Ablage, einer Egge, einem Pflugwender, einer Fräse und zwei Gitterrädern, Zug um Zug gegen Bezahlung eines Betrages von 20.000 S herauszugeben. Sie brachte vor, sie sei zusammen mit ihrem Ehemann Karl W. Eigentümerin der genannten Geräte. Letzterer habe die Geräte am 17. März 1965 ohne ihre Zustimmung an den Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1029ABGB §1237
Rechtssatz: Der Ehemann erwirbt an den von der Ehefrau aus Wirtschaftsgeldersparnis angeschafften Gegenständen Eigentum (vgl GlUNF 2766 und 2 Ob 87/56). Entscheidungstexte 3 Ob 46/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 3 Ob 46/62 Veröff: EvBl 1962/305 S 390 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die Streitteile, deren Ehe noch aufrecht ist, leben seit 1957 getrennt. Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags von 16.000 S als Ersatz dafür, daß er in ihrem Allein- bzw. Miteigentum stehende Gegenstände (eine Nähmaschine, einen Kühlschrank und einen PKW.) ohne ihre Zustimmung veräußert und den Erlös für sich behalten habe. Das Erstgericht nahm als erwiesen an, daß der Beklagte der Klägerin die Nähmaschine geschenkt habe und daß der Kühlschran... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Zur Frage des Eigentums an kostspieligen Gebrauchsgegenständen - Personenkraftwagen und Kühlschrank - , der aus den Mitteln beider Ehegatten angeschafft wurde, wobei die Frau einem vom Beruf des Mannes unabhängigen Beruf nachgeht. Entscheidungstexte 1 Ob 449/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 1 Ob 449/60 Veröff: JBl 1961,323 = SZ 33/143 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1237ABGB §1295 Ia2ABGB §1325 B2
Rechtssatz: Zum Problem des Drittschadens. Eine Ehefrau, die von ihrem Mann erhalten wird und dessen Geschäftsbetrieb betreut, kann für die durch ihre Verletzung entstandenen geschäftlichen Einbußen (Entschädigung der wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit eingestellten Hilfskräfte, Verdienstentgang), vom Schädiger keinen Ersatz verlangen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Der Erwerb aus einer von der Frau selbst außerhalb des Betriebes oder des Erwerbsunternehmens des Mannes ausgeübten Berufstätigkeit gehört ihr, wenn diese Herkunft des Erwerbes außer Zweifel steht. Entscheidungstexte 1 Ob 95/59 Entscheidungstext OGH 09.04.1959 1 Ob 95/59 Veröff: EvBl 1959/311 S 544 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237 Satz2
Rechtssatz: Anwendung der Vermutung des § 1237 ABGB auf einen neuen Durchlauferhitzer, den der Ehemann an Stelle des alten Erhitzers in der Ordination seiner Ehefrau (Zahnärztin) auf seine Kosten anbringen ließ. Entscheidungstexte 1 Ob 673/57 Entscheidungstext OGH 12.02.1958 1 Ob 673/57 Veröff: JBl 1958,473 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237 Satz2EO §37 Aa
Rechtssatz: Die Vermutung des § 1237 Satz 2 ABGB ist widerleglich. Zur Geltendmachung ihres Widerspruchsrechtes würde die Ehefrau nachzuweisen haben, daß sie die in Exekution gezogenen Fahrnisse nicht mit Mitteln des Ehemannes erworben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 87/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 2 Ob 87/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237 Satz2
Rechtssatz: Die Vermutung des § 1237 Satz 2 ABGB ist widerleglich. Zur Geltungsmachung ihres Widerspruchsrechtes würde die Ehefrau nachzuweisen haben, daß sie die in Exekution gezogenen Fahrnisse nicht mit Mitteln des Ehemannes erworben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 87/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 2 Ob 87/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1237
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Gattin, dem Manne nicht nur in der Haushaltung, sondern auch in der Erwerbung nach Kräften beizustehen, erstreckt sich nur auf den Beistand im normalen, dem regelmäßigen Unterhalt der Familie dienenden Erwerb. Wenn der Gatte ein Vermögen zu erwerben sucht, so sind die Beiträge der Gattin an Arbeit und Kapital nach § 1237 ABGB zu beurteilen. Die Gattin wird also regelmäßig vom Gatten E... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §1152 C4ABGB §1237
Rechtssatz: Zur Frage der Entlohnung und des Ersatzes von Leistungen, wenn der Man im Betriebe seiner Gattin mitarbeitet bzw. Leistungen erbringt, die zu einer Vermehrung des Vermögens der Gattin führen. Entscheidungstexte 1 Ob 409/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 1 Ob 409/55 ( siehe VmGH 11.02.1980, 3132/78 AnwBl 1981,122 ) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 DABGB §1029 CABGB §1237
Rechtssatz: Die gemeinsame Gewahrsame der Ehegatten an im ehelichen Haushalt befindlichen Fahrnissen stellt kein gegenseitiges Anvertrauen i.S. des § 367 ABGB dar ( Verkauf der der Gattin gehörigen Möbel durch den Gatten ). Das eheliche Zusammenleben schafft auch keinen äußeren Zusammenhang, der zur Annahme einer Bevollmächtigung berechtigen würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237
Rechtssatz: Zu den Eigentumsverhältnissen an einem mit den Mitteln des Gatten erworbenen Hauses der Ehefrau. Entscheidungstexte 1 Ob 1037/52 Entscheidungstext OGH 21.01.1953 1 Ob 1037/52 Veröff: JBl 1953,416 8 Ob 13/64 Entscheidungstext OGH 29.04.1964 8 Ob 13/64 Veröff: JBl 1964,565 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1175ABGB §1237
Rechtssatz: Wenn das Unternehmen des Ehemannes (Schneiderei) schon vor der Ehe bestanden hat und die Gattin in diesem Unternehmen später lediglich mitgearbeitet und zu seiner Führung und seinem Bestand beigetragen hat, hat sie damit kein Vermögen für den Mann erworben. Mag die Ehefrau auch Leistungen erbracht haben, die über diese Beistandspflicht hinausgehen, so ergibt sich daraus doch nicht der zwingende S... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm das gleichteilige Miteigentum an dem Branntweingeschäft in Wien III., X.straße zusteht, und die Verurteilung der Beklagten zur Vorlage eines Verzeichnisses der Waren, die Anfang 1942, als der Kläger einrückte, vorhanden waren, und zur Angabe, was aus diesem Warenvorrat geworden ist. Die Klage wurde von den Unterinstanzen abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der klagenden Partei nicht Folge gegeben. Rechtlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1237 Satz2
Rechtssatz: Zur Frage der Umkehr der Beweislast nach § 1237 am Schluß ABGB (Erwerb eines Geschäftes). Entscheidungstexte 1 Ob 408/52 Entscheidungstext OGH 28.05.1952 1 Ob 408/52 Veröff: SZ 25/146 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025804 Dokumentnummer ... mehr lesen...