Norm
ABGB §1237Rechtssatz
Die Vermutung des § 1237 ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022311Dokumentnummer
JJR_19770301_OGH0002_0050OB00523_7700000_001