Norm
ABGB §1237 Satz2Rechtssatz
Die Vermutung des § 1237 Satz 2 ABGB ist widerleglich. Zur Geltungsmachung ihres Widerspruchsrechtes würde die Ehefrau nachzuweisen haben, daß sie die in Exekution gezogenen Fahrnisse nicht mit Mitteln des Ehemannes erworben hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0025791Dokumentnummer
JJR_19560222_OGH0002_0020OB00087_5600000_002