Norm
ABGB §1237Rechtssatz
Der Erwerb aus einer von der Frau selbst außerhalb des Betriebes oder des Erwerbsunternehmens des Mannes ausgeübten Berufstätigkeit gehört ihr, wenn diese Herkunft des Erwerbes außer Zweifel steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0025787Dokumentnummer
JJR_19590409_OGH0002_0010OB00095_5900000_001