Entscheidungsgründe: Der Kläger übte nach der Matura verschiedene Tätigkeiten aus, seit 23. 7. 1985 ist er als Vertragsbediensteter beim Finanzamt ***** tätig. Mit Dienstvertrag vom 12. 8. 1985 wurde er zunächst für die Dauer von sechs Monaten im Entlohnungsschema I Entlohnungsgruppe d aufgenommen, mit Nachtrag vom 10. 1. 1986 wurde das Dienstverhältnis in ein solches auf unbestimmte Zeit übergeführt, gleichzeitig wurde der Kläger in den Fachdienst Entlohnungsgruppe c überstellt. E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hubert U*****, Universitätsbediensteter, *****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechts... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang A*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Siegli... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154
Rechtssatz: Dem Arbeitgeber steht lediglich zur Erzwingung von Aufklärungen über dienstliche Vorkommnisse (Überprüfung der Leistungsberichte), die mit der Entgeltberechnung nicht in einem konditionalen Pflichtenzusammenhang stehen, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Es verstößt geradezu gegen die Grundwertungen des Arbeitsrechts, einen (teilweisen) Verzicht auf Arbeitnehmerrechte durch "Retorsion" zu erzwingen. Selbst wenn ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 18. 1. 1999 bis 9. 7. 1999 bei der beklagten Partei als Kraftfahrer beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Der Kläger begehrt von der beklagten Partei bereits abgerechnete Entgelte für Juni und Juli 1999 mit der
Begründung: , dass die Auszahlung der gebührenden Entgelte mit der unrichtigen Behauptung, der Kläger habe Tachographenscheiben nicht abgegeben, zurückbehalten werde. Die beklagte Partei beantragte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 18. 7. 1994 bis 31. 5. 1997 als Handelsangestellte bei einer 20 Stundenwoche und bei einem Bruttomonatsgehalt von S 9.850,-- beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten anzuwenden. Die Klägerin leistete 1995 bis 1997 erhebliche Mehrstunden, die im Ausmaß von insgesamt 203,25 durch Zeitausgleich ausgeglichen und im Ausmaß von 81 Stunden bezahlt wurden. Bereits im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 6. 1989 bis zum 26. 2. 1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger zunächst S 83.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (15. 2. 1993 bis 26. 2. 1993; S 10.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers geht es hier nicht darum, daß nicht festgestellt werden kann, daß Dr.O***** dem Kläger gegenüber dargelegt hätte, daß es bei den sich aus den Urkunden (Beilage 4 und Beilage B) ergebenden Entgeltbestandteilen um einen Gesamtbezug handelt, sondern darum, ob die mit dem als Chauffeur beschäftigten Kläger getroffene Vereinbarung, daß die verlängerte Normalarbeitszeit 55 Stunden bet... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist in seiner Entscheidung 8 ObA 244/95 (= RdW 1996, 130) einem Teil der Lehre (Strasser, ArbVG Handkommentar 28; Grillberger, Kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen und einzelvertragliche Anrechnungsklauseln, DRdA 1992, 431) und den Materialien (840 BlgNR 13.GP, 57) zum ArbVG folgend wie schon bisher (DRdA 1985, 21 [Eypeltauer] = Arb 10.290) von der Zulässigkeit einer "schlichten Ist-Lohn-Klaus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 20.6.1989 bis zum 26.2.1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger in erster Instanz letztlich S 77.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (S 4.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf einer ungarischen Baustelle (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 EABGB §1154ZusatzkollV 23.01.1985 für die Arbeiter der chemischen Industrie §8 Abs9
Rechtssatz: Den Bediensteten des Publikumsdienstes gebührt "anstelle" einer Sonderzahlung im Sinne des § 5 brT für Vorstellungen und besondere Dienstleistungen gemäß § 8 Abs 2 bis 5 eine Prämie, die jeweils zum Schluß des Spieljahres auszuzahlen ist. Es ist sohin mangels Lücke im Kollektivvertrag unzulässig, die allgemeine kollektivvertragliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154KollV für Angestellte der Sparkassen idF 15.01.1993 §10 Abs2
Rechtssatz: Die Valorisierung in § 10 des Kollektivvertrages ist eine "schlichte" Ist - Lohn - Klausel, gegen deren Zulässigkeit keine Einwände bestehen. Entscheidungstexte 8 ObA 244/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObA 244/95 9 ObA 375/97f Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 B1ABGB §1052 B3ABGB §1154
Rechtssatz: Für die Zahlung des Entgeltes aus früheren Lohnperioden ist der Arbeitgeber vorleistungspflichtig. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Arbeitsleistung solange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber den bereits fällig gewordenen Lohnrückstand gezahlt hat. Entscheidungstexte 9 ObA 6/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 6/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154AngG §6 Abs1AngG §26 Z2
Rechtssatz: Im Rahmen der synallagmatischen Beziehung zwischen Arbeitsleistung und Entgelt ist der wichtigste Anspruch des Arbeitnehmers jener auf das Entgelt. Wurde zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrages ein bestimmtes Entgelt vereinbart, kann es vom Arbeitgeber nicht einseitig gekürzt werden. Eine einseitige Kürzung widerspräche dem rechtsstaatlichden Prinzip der Vertragstreue (hier: rückwirkende ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IAABGB §1154AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Ist die Schuld des Arbeitgebers zur Gehaltszahlung auf Grund einer Überweisungsvereinbarung eine Schickschuld und somit das Kreditinstitut, das das Gehaltskonto des Arbeitnehmers führte, zur Zahlstelle geworden, an die der Arbeitgeber die Geldleistungen an den Arbeitnehmer durch Überweisung zu erbringen hatte ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Art und Weise der Erbringung seiner H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Juni 1985 beim Beklagten als Kundendienstberater angestellt. Das Dienstverhältnis endete am 20. September 1989 durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 140.618 brutto sA an restlichem Gehalt, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Der Beklagte habe ihm das Gehalt für August 1989 trotz Nachfristsetzung nicht auf sein Gehaltskonto überwiesen. Der Bek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Adametz und Rupert Gnant als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden K***** J*****, vertreten durch ***** Rechtsanwalt *****, wider die beklagte Partei M ***** E, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154
Rechtssatz: Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Hiefür ist jedoch eine entsprechende Vereinbarung Voraussetzung. Entscheidungstexte 9 ObA 201/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 201/89 9 ObA 425/97h Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Mietwagenchauffeure, und zwar der Erstkläger ab 1.10.1982, der Zweitkläger ab 5.7.1980 und der Drittkläger ab 22.2.1982 bei der beklagten Partei beschäftigt. Die Kläger arbeiteten ausschließlich als Mietwagenfahrer. Mit Schreiben vom 12.5.1984 erklärten die Kläger ihren vorzeitigen Austritt, weil ihnen zustehende Entgelte trotz Mahnung nicht gezahlt worden seien; der Drittkläger überdies, weil er am 8.5.1984 vom mit der Geschäftsführung be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts ist nach der Verkehrssitte eine Holschuld. Entscheidungstexte 14 ObA 501/87 Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 501/87 Beisatz: § 54 Abs 2 ASGG (T1); Veröff: SZ 60/81 = ZAS 1989/6 S 25 (Eccher - Oberhofer) = Arb 10642 = WBl 1987,215 = RZ 1987/72 S 272 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IAABGB §1154
Rechtssatz: Soweit Lohnschulden Holschulden sind, können dem Arbeitnehmer Kosten zur Last fallen, die er aufwenden muß, um in den Besitz seines Arbeitsentgelts zu gelangen. Mangels entgegengesetzter
Norm: , Vereinbarung oder Verkehrssitte ist der Arbeitnehmer auch in einem solchen Fall verpflichtet, derartige Kosten selbst zu tragen. Entscheidungstexte 14 ObA 501/... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IIBABGB §1154VBG 1948 §18 Abs4
Rechtssatz: In dem Zeitpunkt, in dem die überwiesene Geldleistung auf dem Konto des Vertragsbediensteten gutgebucht wird, ist die Schuld der Republik Österreich getilgt und die Überweisung der Geldleistung beendet. Die diesem Zeitpunkt nachfolgenden Vorgänge auf dem Konto, insbesondere die Auszahlung durch das Kreditinstitut, berühren das Arbeitsverhältnis nicht mehr. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154AngG §23 IAEStG 1972 §67 Abs6EStG 1972 §67 Abs8
Rechtssatz: Für die Bemessung der Lohnsteuer kommt es in Wahrheit nicht darauf an, wie die Parteien eine Zahlung deklarieren, maßgebend ist vielmehr der tatsächliche Rechtsgrund dieser Zahlung. Leistungen, welche mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses in ursächlichem Zusammenhang stehen, sind nach § 67 Abs 6 EStG zu versteuern. Zu diesen der Beendigung eines Dienstverhältniss... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 Abs2 IIBABGB §1154
Rechtssatz: Tarifvertraglich kann bestimmt werden, daß der Arbeitgeber, statt das Arbeitsentgelt bar auszuzahlen, die Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen und der Arbeitnehmer seinerseits ein Konto, auf das die Überweisung durchgeführt werden kann, bei einem Kreditinstitut seiner Wahl einzurichten hat. Wird nachträglich von dem Kreditinstitut eine sogenannte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154ABGB §1155AngG §8 Abs1 IIBAngG §9AngG §27 Z5 E5
Rechtssatz: Wird die Entlassung während der verschuldeten Untersuchungshaft ausgesprochen, so gebührt ein Entgelt dennoch nur bis zu Beginn der Untersuchungshaft, weil diese Dienstverhinderung keinen Fall der §§ 8, 9 AngG bildet. Entscheidungstexte 4 Ob 63/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 63/73 Veröff: DR... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 JABGB §1154ABGB §1170
Rechtssatz: Der Entgeltanspruch aus dem Mandatsvertrag wird in Analogie der §§ 1154 Abs 1 und 1170 ABGB mit der Fertigstellung des aufgetragenen Geschäftes fällig. Hier: Vertragseinrichtung durch Notar. Entscheidungstexte 6 Ob 122/70 Entscheidungstext OGH 27.05.1970 6 Ob 122/70 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154AngG §16 IIIKollV vom 02.05.1963 über die Weihnachtsremuneration, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler, der Wagner usw und dem ÖGB. Gewerkschaft der Bau - und Holzarbeiter §2
Rechtssatz: Wegfall des - nach dem KollV am 15. Dezember entstehenden - Anspruches auf Weihnachtsremuneration durch nachfolgende begründete Entlassung. Entscheidungstexte 4 Ob 143/65 ... mehr lesen...