Norm
ABGB §1154Rechtssatz
Grundsätzlich kann die Arbeitsbereitschaft durch Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geringer entlohnt werden als die normale Arbeitszeit. Hiefür ist jedoch eine entsprechende Vereinbarung Voraussetzung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KV KollVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021399Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021