Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Den Bediensteten des Publikumsdienstes gebührt "anstelle" einer Sonderzahlung im Sinne des § 5 brT für Vorstellungen und besondere Dienstleistungen gemäß § 8 Abs 2 bis 5 eine Prämie, die jeweils zum Schluß des Spieljahres auszuzahlen ist. Es ist sohin mangels Lücke im Kollektivvertrag unzulässig, die allgemeine kollektivvertragliche Regelung der Sonderzahlungen für das technische Personal mit Monatslohn analog heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105333Dokumentnummer
JJR_19960904_OGH0002_009OBA02126_96D0000_002