Norm
ABGB §905 IIBRechtssatz
In dem Zeitpunkt, in dem die überwiesene Geldleistung auf dem Konto des Vertragsbediensteten gutgebucht wird, ist die Schuld der Republik Österreich getilgt und die Überweisung der Geldleistung beendet. Die diesem Zeitpunkt nachfolgenden Vorgänge auf dem Konto, insbesondere die Auszahlung durch das Kreditinstitut, berühren das Arbeitsverhältnis nicht mehr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030749Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.03.2019