Norm
ABGB §1153Rechtssatz
Ein "Recht auf Beschäftigung" setzt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus. Nach Ausspruch einer Entlassung fehlt einem Rechtsmittel des Klägers die Beschwer; dies gilt auch im Falle einer Anfechtung der Entlassung bzw einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000176Im RIS seit
05.09.2019Zuletzt aktualisiert am
05.09.2019