RS OGH 2019/7/22 6Ra43/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.07.2019
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Norm

ABGB §1153
ZPO §514
EO §65

Rechtssatz

Ein "Recht auf Beschäftigung" setzt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraus. Nach Ausspruch einer Entlassung fehlt einem Rechtsmittel des Klägers die Beschwer; dies gilt auch im Falle einer Anfechtung der Entlassung bzw einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Dienstverhältnisses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2019:RG0000176

Im RIS seit

05.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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