RS OGH 1989/10/19 7Ob33/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1989
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Norm

ABGB §1009

Rechtssatz

Wer als Dritter "mit dem Unternehmen" kontrahiert, will im Zweifel zu dem Unternehmensträger im Vertragsbeziehung treten, auch wenn er dessen Identität nicht kennt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019547

Dokumentnummer

JJR_19891019_OGH0002_0070OB00033_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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