RS OGH 1994/6/14 4Ob532/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1994
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1009
BWG §1
DepG §12
KWG 1979 §1 Abs2 Z5

Rechtssatz

Mit der Zuweisung eines Wertpapierkontos durch den Broker an den Kunden wird dieser Kontoinhaber und Vertragspartner der Bank auch wenn dieser seine Indentität unbekannt ist. Daß der Kunde infolge eines Irrtums das richtige Losungswort nicht gekannt hat, ändert nichts an seiner materiellen Rechtsposition, weil es seiner Auftragnehmerin und Vertreterin (dem Broker) bekannt war, so daß diese auch jeweils seinen Aufträgen ohne weiteres nachkommen konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033231

Dokumentnummer

JJR_19940614_OGH0002_0040OB00532_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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