Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Ohne Zustimmung oder Genehmigung könnte ein Insich - Geschäft nur dann zulässig sein, wenn dadurch die Gefahr einer Interessenkollision nicht einmal zu befürchten ist und der Abschlusswille des Selbstkontrahierenden (oder Doppelvertreters) seinem Auftraggeber gegenüber in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0059793Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017