RS OGH 1994/6/14 9ObA532/94

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Veröffentlicht am 14.06.1994
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1009
BWG §1
DepG §12
KWG 1979 §1 Abs2 Z5

Rechtssatz

Hat ein Maklerunternehmer ("Broker"), welches seinen Kunden die Gelegenheit von Effektengeschäften nachweist oder solche Geschäfte vermittelt bzw für den Kunden abschließt ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden eröffnet, wird damit nicht der Broker selbst Kontoinhaber und Vertragspartner sondern der Kunde.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 532/94
    Entscheidungstext OGH 14.06.1994 9 ObA 532/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033226

Dokumentnummer

JJR_19940614_OGH0002_009OBA00532_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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