Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Hat ein Maklerunternehmer ("Broker"), welches seinen Kunden die Gelegenheit von Effektengeschäften nachweist oder solche Geschäfte vermittelt bzw für den Kunden abschließt ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden eröffnet, wird damit nicht der Broker selbst Kontoinhaber und Vertragspartner sondern der Kunde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033226Dokumentnummer
JJR_19940614_OGH0002_009OBA00532_9400000_001