Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Der Grundbetrag beträgt in Prozent der förderbaren Sanierungskosten:
| 30 %, | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 20 %. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) Der jeweilige Grundbetrag erhöht sich um einen Zuschlag in Höhe von 0,5 % je Punkt:
1. | bei Maßnahmen gemäß der Anlage B Abs 1 und | |||||||||
2. | im Fall des Abs 1 Z 1 bei Maßnahmen gemäß der Anlage B Abs 3 lit b. |
(3) Der Zuschuss (Summe aus Grundbetrag und Zuschlägen) ist auf volle Hunderteurobeträge kaufmännisch zu runden.
(1) Der Grundbetrag beträgt in Prozent der förderbaren Sanierungskosten:
| 30 %, | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 20 %. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) Der jeweilige Grundbetrag erhöht sich um einen Zuschlag in Höhe von 0,5 % je Punkt:
1. | bei Maßnahmen gemäß der Anlage B Abs 1 und | |||||||||
2. | im Fall des Abs 1 Z 1 bei Maßnahmen gemäß der Anlage B Abs 3 lit b. |
(3) Der Zuschuss (Summe aus Grundbetrag und Zuschlägen) ist auf volle Hunderteurobeträge kaufmännisch zu runden.