6.Ziffer 6die Bundesfachgruppen, sofern sie vom Vorstand eingerichtet wurden,
7.Ziffer 7der Rat der außerordentlichen Mitglieder, sofern dessen Delegierte unmittelbar gewählt wurden, und
8.Ziffer 8die Rechnungsprüfer.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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