Gegenstände der theoretischen Prüfung für Bordtelefonisten sind insbesondere:
1. | Organisation und Aufgabenbereich der Flugsicherung, | |||||||||
2. | Luftrecht in dem Umfang, wie es für Bordtelefonisten von Bedeutung ist (insbesondere die Luftverkehrsvorschriften für die Flugsicherung), | |||||||||
3. | Verhaltensmaßregeln während des Fluges im Allgemeinen und unter besonderen Umständen, insbesondere bei Notlandungen, | |||||||||
4. | erste Hilfe bei Unfällen. |
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