Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die eingetragenen Ausbildungseinrichtungen und die Veranstalter von eingetragenen Lehrgängen haben den Teilnehmern über die Erreichung der Ausbildungsziele Zeugnisse auszustellen.
In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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