Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
(1)Absatz einsDie Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, ist auf die Tätigkeit eingetragener Mediatoren nicht anzuwenden.Die Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, ist auf die Tätigkeit eingetragener Mediatoren nicht anzuwenden.
(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.9999
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