Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
aufgehoben; LGBl. Nr. 21/1962
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 24 WVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24 WVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 24 WVG