§ 29c WVG Bezugnahme auf Richtlinien

WVG - Wasserversorgungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
§ 29c.Paragraph 29 c,

Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, ABl. Nr. L 435 vom 23.12.2020, S. 1 – 62, umgesetzt.

In Kraft seit 09.11.2023 bis 31.12.9999
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