Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Kindergruppen sind Einrichtungen, in denen Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages in geeigneten Räumlichkeiten betreut werden, sofern dies nicht im Rahmen des Kindergarten- oder Schulbetriebes erfolgt.
In Kraft seit 05.10.2016 bis 31.12.9999
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