Tagesmütter oder Tagesväter sind Personen, die regelmäßig und entgeltlich Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Tageskinder) für einen Teil des Tages individuell im eigenen Haushalt betreuen (§ 1 Abs. 1 Z 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz). Die Betreuung und Förderung der Tageskinder hat in Zusammenarbeit und Übereinstimmung mit den Erziehungsberechtigten zu erfolgen, wobei die Bedürfnisse der Tageskinder im Mittelpunkt stehen.
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